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Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #37054779)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Pforzheim
Номер конкурса: 37054779
Дата публикации: 06-01-2023
Источник тендера:


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Регистрация
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Pforzheim
      Marktplatz 1
      Pforzheim
      75175
      Germany
      Telefon: +49 7231-392603
      E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
      Fax: +49 7231-392846
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation

      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Pforzheim, dem Enzkreis und dem Landkreis Calw (Verkehrsraum "Engelsbrand/Schömberg")

      2. CPV-Code Hauptteil:
        60112000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und der Landkreis Calw beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) “Engelsbrand / Schömberg“ in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum “Engelsbrand / Schömberg“. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien in dem zuvor benannten Verkehrsraum:

        743 Pforzheim – Engelsbrand - Bieselsberg

        744 Pforzheim – Engelsbrand - Kapfenhardt

        943 Schulbus Unterlengenhardt - Pforzheim

        Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,755 Mio. Fahrplankilometer/Jahr. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.

        Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Verkehrsraums für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird im TED eine ergänzende Vorinformation zu gegebener Zeit veröffentlicht. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung:

        https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
    2. Beschreibung
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben
    2. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-01-03
    3. Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      2022/S 032-083262
  • Abschnitt VII
    1. Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      1. In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
        Abschnitt Nummer: II.2.4
        Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4
        Anstatt:

        Die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und der Landkreis Calw beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) Engelsbrand/Schömberg in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Engelsbrand/Schömberg. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:

        743 Pforzheim-Engelsbrand-Bieselsberg

        744 Pforzheim-Engelsbrand-Kapfenhardt

        943 Schulbus Unterlengenhardt-Pforzheim

        Die Gesamtleistung der Buslinien 743, 744 und 943 liegt bei ca.0,755 Mio. Fahrplankilometer/Jahr.

        Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der beabsichtige öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr.1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Verkehrsraums für den Betriebsbeginn im Dezember 2023 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird im TED eine ergänzende Vorinformation zu gegebener Zeit veröffentlicht. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/

        muss es heißen:

        Die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und der Landkreis Calw beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) (Brutto-Vertrag) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) Engelsbrand/Schömberg in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 96 Monaten. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste (Buslinienverkehr) im Verkehrsraum Engelsbrand/Schömberg. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:

        743 Pforzheim-Engelsbrand-Bieselsberg

        744 Pforzheim-Engelsbrand-Kapfenhardt

        943 Schulbus Unterlengenhardt-Pforzheim

        Die Gesamtleistung der Buslinien 743, 744 und 943 liegt bei ca.0,789 Mio. Fahrplankilometer/Jahr. Auf den Buslinien sind Überlandbusse M3 der Klasse II einzusetzen (Fahrzeugklassen in Ziffer 2.1.1.1. und 2.1.1.2. ECE-R 107 „Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale“).

        Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 (zum 10.12.2023) vorgesehen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/

        Abschnitt Nummer: VI.1
        Stelle des zu berichtigenden Textes: VI.1
        Anstatt:

        1) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge.

        Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Diese Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist des § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs.6 Satz 1 PBefG für die Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit einer weiteren, zeitnah erfolgenden Amtsblattbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) in Gang gesetzt. Mit der vorgenannten ergänzenden Vorinformation werden dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt.

        2) Anforderungen

        Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Verkehrsraums Engelsbrand/Schömberg (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o.g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert.

        3) Qualitätssicherungsvereinbarung

        Sollte es in Folge der ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf den Verkehrsraum kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen.

        Partner dieser Vereinbarung sind die gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindenden Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den Aufgabenträgern sowie das Recht der Aufgabenträger, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

        muss es heißen:

        1) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge

        Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst.

        2) Vergabe als Gesamtleistung

        Die Vergabe der genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

        3) Anforderungen

        Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr in der Stadt Pforzheim, im Enzkreis und im Landkreis Calw, Verkehrsraum Engelsbrand-Schömberg (Linien 743, 744 und 943), Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs.2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/veroeffentlichungen.html

        4) Qualitätssicherungsvereinbarung

        Sollte es in Folge der ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf den Verkehrsraum kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung sind die gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindenden Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den Aufgabenträgern sowie das Recht der Aufgabenträger, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.

      2. Weitere zusätzliche Informationen

        Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet (einschließlich abgehender Linien). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-) Korridors seitens der Aufgabenträger erweitert oder eingeschränkt werden kann.

        2) Die ursprüngliche Vorinformation enthielt unter IV.1) Verfahrensart die Eintragung „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“. Andere Eintragungen waren bei der Auswahl „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren“ nicht möglich. Geplant ist allerdings die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des GWB und der VgV).

        3) Die Angaben unter II.1.4) in dieser Änderungsbekanntmachung wurden programmseitig automatisch voreingetragen und können nicht geändert werden. Sie geben einen veralteten Stand der ursprünglichen

        Vorinformation wieder und sind unbeachtlich. Maßgeblich sind allein die korrigierten Angaben zu Abschnitt II.2.4) unter Abschnitt VII.1.2) dieser Änderungsbekanntmachung.


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