Computer equipment and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #21506260) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bundesbank, Beschaffungszentrum Номер конкурса: 21506260 Дата публикации: 02-02-2022 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über den Bezug von Notebooks inkl. Zubehör und begleitenden Services
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0005690Ziel der Ausschreibung ist die Schaffung eines Bezugskanals für Notebooks und einschlägiges Zubehör sowie damit verbundener Dienstleistungen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Deutsche Bundesbank den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten.
Deutsche Bundesbank (12 Standorte: Zentrale und Hauptverwaltungen in Frankfurt mit mehreren Dienstgebäuden, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart und den zugeordneten Filialen sowie die Ausbildungszentren Eltville und Hachenburg).
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Der genaue Lieferort wird per Einzelabruf bekanntgegeben.
Ziel der Ausschreibung ist die Schaffung eines Bezugskanals für Notebooks und einschlägiges Zubehör sowie damit verbundener Dienstleistungen. Endgeräte, Zubehörartikel und Dienstleistungen müssen auch jeweils einzeln beziehbar sein.
Die Ausschreibung umfasst die folgenden Endgeräte unterteilt in die folgenden Leistungsklassen (LK):
- LK 1: Notebook der 15"-Klasse in zwei Konfigurationsausprägungen
- LK 2: Notebook der 13"-Klasse in zwei Konfigurationsausprägungen
- LK 3: Convertible Notebook
- LK 4: Mobile Workstation
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Je Angebot sollen alle Endgeräte der Leistungsklassen 1 bis 4 im Sinne einer zu erzielenden möglichst durchgehenden Nutzererfahrung, schlanken Bestell-, Garantie-, Support- und Reparaturabwicklung sowie zur Reduzierung integrativer Aufwände vom gleichen Hersteller stammen. Pro Angebot müssen alle Leistungsklassen bedient werden, eine fehlende Leistungsklasse führt zum Ausschluss. Insgesamt können pro Bieter maximal ein Haupt- sowie ein Alternativangebot abgegeben werden. Ein Alternativangebot ist in diesem Vergabeverfahren ein Angebot, beim dem lediglich ein alternatives Produkt angeboten wird. Dieses muss jedoch alle Anforderungen des Hauptangebotes erfüllen.
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Der Auftraggeber geht von einem geschätzten Bedarf von 9.000 Notebooks (über alle Klassen und die Gesamtlaufzeit) aus. Die in der Ausschreibung genannten Mengenangaben sind kalkulatorische Annahmen, die lediglich für die Ermittlung des Vergleichspreises relevant sind. Daraus ergibt sich keine Verpflichtung zum tatsächlichen Erreichen dieser Werte (keine Abrufverpflichtung).
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Alle Produkte müssen jederzeit und auch in geringen Mengen bis hin zum Einzelstück geordert werden können. Voraussagen über Abnahmemengen können nur für zyklische Lifecyclemaßnahmen in Form einer Bedarfsschätzung für einzelne Quartale abgegeben werden. In Abstimmung zwischen Auftragnehmer und -geber können abweichende Intervalle für Bedarfsschätzungen vereinbart werden.
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Bestellungen erfolgen über das elektronische Bestellsystem des Auftraggebers (BBk-EEP). Die Lieferfrist für Bestellungen von Notebooks beträgt maximal 30 Arbeitstage vom Zeitpunkt des Abrufs über die EEP bis zur Anlieferung an der Warenannahmestelle. Das Lieferdatum ist zu avisieren. Idealerweise ist die Verfolgung des Lieferstatus der Ware online über ein Trackingsystem (ggf. auch eines des Transportdienstleisters) möglich.
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Zu den Endgeräten müssen diverse Dienstleistungen angeboten werden (Lieferavis, Verpackungsmitnahmeavis, Auspackservice, Anlagenaufkleber, BIOS/CMOS-Update, Unterstützung der Hardwareintegration, idealerweise Professionelle Reinigung und Aufbereitung (Refurbishing), idealerweise Rücknahme/Verwertung/Receycling; Einzelheiten siehe B2_Leistungsbeschreibung_21-0005690). Die tatsächliche Inanspruchnahme ist für den Auftraggeber freibleibend. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei jeder Endgerätebestellung entweder keine Dienstleistung oder nur einzelne Dienstleistungen mit abzurufen.
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Die Gewährleistung für alle Hardwarekomponenten muss 3 Jahre betragen. Alle Geräte sind anhand der Seriennummern beim Hersteller durch den Hersteller oder den Vertragspartner zu registrieren, falls dies für die Abwicklung von Garantie- und Supportleistungen erforderlich ist. Für den Versand von defekten Notebooks ist ein für den Auftraggeber kostenfreies Verfahren (z. B. PickUp&Return) anzubieten. Ausnahmen sind Solid State Disks (SSD). Unverschlüsselte Datenträger verbleiben grundsätzlich in den Räumen des Auftraggebers.
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Für die Abwicklung von Störmeldungen und Anfragen bei technischen Problemen wird ein kostenloses, zentrales und deutschsprachiges System gefordert, welches das Einstellen des Vorgangs und das Tracking des Entstörungsverlaufes über eine Onlineschnittstelle (Weboberfläche) ermöglicht. Kundendienst und Reparaturen sind über einen deutschsprachigen Ansprechpartner abzuwickeln.
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Die Schnittstellengleichheit und damit Plattformstabilität für alle gelieferten Hardware-Komponenten der abgerufenen Chargen hinsichtlich Customizing, Konfigurierung und Software-Verhalten müssen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten garantiert werden.
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Teststellungen: Zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften müssen die Bieter auf Anforderung der Deutschen Bundesbank während der Binde-/Zuschlagsfrist innerhalb von 16 Kalendertagen
- jeweils ein Endgerät je Leistungsklasse sowie je ein Exemplar eines jeden Zubehörartikels
- sowohl für die Arbeitseinheit in Frankfurt am Main als auch in Stuttgart
als funktionsfähige Teststellung für mind. 8 Wochen (inkl. An-/Abtransport) zur Verfügung stellen.
Ansprechpartner und Lieferadresse werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Die Teststellungen sind für den Zeitraum vom 16.05.2022 bis 22.07.2022 geplant.
Sollte das maximale Netto-Auftragsvolumen bereits innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ausgeschöpft sein, so kann der Auftraggeber vor Beendigung des Vertrages pro verbleibendes Vertragsjahr folgende Optionen nutzen: Zusätzliches Auftragsvolumen in Höhe von maximal 20 % des ursprünglichen Vergleichspreises
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich zum 01.09.2022) und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Bei Erreichen der Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag ohne separate Kündigung. Der Vertrag endet ferner, sobald das maximale Netto-Auftragsvolumen i. H. v. 20 Mio. EUR erreicht wird.
a) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes (gemäß Nr. 5 des Vordruckes 11078 II), ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)
b) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gemäß Nr. 8 des Vordruckes 11078 II)
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gemäß Nr. 9 des Vordruckes 11078 II)
d) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Nr. 10 des Vordruckes 11078 II)
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Nr. 1 des Vordruckes 11078 II)
b) Eigenerklärung über eine ausreichende Versicherung (gemäß Nr. 7 des Vordruckes 11078 II) und Eigenerklärung des Bieters, wonach sich dieser verpflichtet, eine (marktübliche) Versicherung zur Absicherung potentieller Personen-, Sach- und Vermögensschäden (sofern noch nicht vorhanden) spätestens bei einer beabsichtigten Zuschlagserteilung abzuschließen sowie einen entsprechenden Nachweis der Vergabestelle dann vorzulegen (gemäß Nr. 20.9 C3_EVB-IT Kaufvertrag_21-0005690)
c) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Nr. 6 des Vordruckes 11078 II)
a) Eigenerklärung gemäß Vordruck 11029 c: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. (Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen.)
b) Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (gemäß Vordruck 11031).
c) Angaben zu Arbeitskräften (gemäß Nr. 3 des Vordruckes 11078 II)
d) Der Bieter muss einen ausreichenden Sachstand sowie Erfahrungen in dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich vorweisen können. Der Nachweis ist anhand vergleichbarer Referenzen gemäß Nr. 2 des Vordruckes 11078 II i. V. m. Lfd. Nrn. 1-5 A4_Eignungskriterien_21-0005690 zu erbringen.
e) Allgemeine Informationen über das Unternehmen, z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
f) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Qualitätssicherungsmaßnahmen (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
g) Darstellung des Qualitätskonzeptes, wie die angegebenen Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung umgesetzt werden (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
h) Entsorgungs- und Recylingkonzept (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
i) Hersteller-Preisliste, die der Kalkulation zugrunde liegt (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
j) Eigenerklärungen des Bieters zu den Lfd. Nrn. 6-7 A4_Eignungskriterien_21-0005690 (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
k) Eigenerklärungen, Nachweise, Handbuch/Datenblätter, Prüfprotokolle und Zertifizierungen etc. zu Nr. 4.1 der B2_Leistungsbeschreibung_21-0005690 (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
l) Nachweise/Herstellererklärungen zu den Nrn. 4.2 und 4.3 B2_Leistungsbeschreibung_21-0005690 (gemäß Nr. 4 des Vordruckes 11078 II)
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich zum 01.09.2022) und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Bei Erreichen der Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag ohne separate Kündigung. Der Vertrag endet ferner, sobald das maximale Netto-Auftragsvolumen i. H. v. 20 Mio. EUR erreicht wird.
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Deutsche Bundesbank, Leiter des Beschaffungszentrums