Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A7 Mühlkreisautobahn - Errichtung der Halbanschlussstelle Linz-Auhof - Örtliche Bauaufsicht
Referenznummer der Bekanntmachung: 49335
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71520000 Bauaufsicht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
A7 Mühlkreisautobahn - Errichtung der Halbanschlussstelle Linz-Auhof - Örtliche Bauaufsicht
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Hauptort der Ausführung:
Projektgebiet und Ansfelden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
A7 Mühlkreisautobahn - Errichtung der Halbanschlussstelle Linz-Auhof - Örtliche Bauaufsicht
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/05/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
06/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPIRK und Partner Ingenieur GmbH
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 77 760.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
Fax: +43 1711238891541
Internet-Adresse:
www.bvwg.gv.at
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
Fax: +43 1711238891541
Internet-Adresse:
www.bvwg.gv.at
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2024
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71520000 Bauaufsicht
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Hauptort der Ausführung:
Projektgebiet und Ansfelden
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
A7 Mühlkreisautobahn - Errichtung der Halbanschlussstelle Linz-Auhof - Örtliche Bauaufsicht
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/05/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 128 468.82 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPIRK und Partner Ingenieur GmbH
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Aufgrund des Bauablaufes und durch zusätzliche erforderliche Arbeiten im Baufeld sind zusätzliche Leistungen notwendig.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw.
technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten
in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen,
etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 598 430.10 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 726 898.92 EUR