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Business and management consultancy services (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #49489058)


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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия)
Организатор тендера: Bund (Republik Österreich), vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie („BMK“), Sektion III/I
Номер конкурса: 49489058
Дата публикации: 22-12-2023
Источник тендера:


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20231219Ministry or any other national or federal authorityVoluntary ex ante transparency noticeServicesNegotiated without a prior call for competitionEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceGeneral public services01C1501
22/12/2023    S247

Österreich-Wien: Unternehmens- und Managementberatung

2023/S 247-782528

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bund (Republik Österreich), vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie („BMK“), Sektion III/I3 - Energie- und Umwelttechnologie
Nationale Identifikationsnummer: 9110022647310
Postanschrift: BMK, Radetzkystraße 2
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): RA Mag. Harald Küchli von der SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH, Hohenstaufengasse 7, A-1010 Wien
E-Mail: h.kuechli@shmp.at
Telefon: +43 151350050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmk.gv.at
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kooperationsvertrag zwischen dem Bund (BMK) dem Klima- und Energiefonds und SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen ("SIR") zur Begleitung der nationalen FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“

Referenznummer der Bekanntmachung: KLIEN/003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die nationale FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ wird seit Juli 2022 vom Bund (BMK) und der SIR im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Kooperation begleitet, um den Zweck und Ziele der FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ zu erreichen. Der Kooperationsvertrag wurde nach einer freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU im Juni 2022 (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2022/S 107-302100) abgeschlossen und endet im Juni 2025. Nunmehr soll der Klima- und Energiefonds als weiterer Kooperationspartner der öffentlich-öffentlichen Kooperation ab Jänner 2024 beitreten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
79416100 Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT13 Wien
Hauptort der Ausführung:

Hauptort der Ausführung ist der Sitz des BMK und des Klima- und Energiefonds, sofern im Einzelfall zwischen den Kooperationspartnern kein anderer Ort schriftlich vereinbart wird.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Abschnitt II.1. bzw Annex "Leistungen im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Kooperation".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Kooperation zwischen dem BMK und SIR endet im Juni 2025. Der Klima- und Energiefonds soll ab Jänner 2024 in die bestehende öffentlich-öffentliche Kooperation bzw den bestehenden Kooperationsvertrag eintreten. Die Kooperation kann sich einmal um drei Jahre, also bis längsten Juni 2028, verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben zu Abschnitt II.1.7 und V.2.4: Es wurde kein Auftragswert angegeben bzw wurde in das jeweilige Feld EUR 1,00 eingesetzt, weil kein öffentlicher Auftrag iSd BVergG 2018 bzw der Vergabe-RL 2014/24/EU vorliegt, sondern eine öffentlich-öffentliche Kooperation. Weitere Informationen zum Ersatz der Selbstkosten ohne Gewinnzuschlag für Personalkosten und Sachkosten siehe Annex D1.3.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Eingangs wird festgehalten, dass das Formular unter Anhang D1 eine Auswahl für eine öffentlich-öffentliche Kooperation nicht zulässt, weshalb "nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen" angekreuzt wurde, um diese freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlichen zu können. Die beabsichtigte Kooperation zwischen dem Bund (bzw dem BMK), dem Klima- und Energiefonds und der SIR zum Zwecke der kooperativen Begleitung der nationalen FTI-Mission "Klimaneutrale Stadt" erfüllt alle Voraussetzungen einer „öffentlich-öffentlichen Kooperation“ gemäß § 10 Abs 3 Z 1 bis 3 BVergG 2018. Im Einzelnen: Eine „öffentlich-öffentliche Kooperation“ iSd § 10 Abs 3 BVergG 2018 zwischen dem Bund (bzw dem BMK), dem Klima- und Energiefonds und der SIR ist zulässig, weil es sich um öffentliche Auftraggeber iSd § 4 Abs 1 Z 1 und 2 BVergG 2018 handelt. Der Vertrag begründet eine Zusammenarbeit der Kooperationspartner, weil von den Kooperationspartnern Beiträge erbracht werden, die „echte Beiträge zu gemeinsamen Leistungserbringung darstellen“. Den Kooperationspartnern obliegt im Wesentlichen die Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz und insbesondere die Planung und Umsetzung von Vorbereitungsmaßnahmen, Begleitmaßnahmen und Begleitformaten zu den Ausschreibungen und Förderprojekten im Zusammenhang mit der nationalen FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ ausgehend von der etablierten städtischen Vernetzungsplattform Smart Cities. Die SIR hat das Mandat der Vernetzungsplattform von den aktuell sieben partizipierenden Städten (Wien, Graz, Salzburg, Linz, Villach, Innsbruck und Dornbirn). Die Kooperation verfolgt daher das Erreichen des gemeinsamen Ziels der Kooperationspartner, nämlich der Aktvierung von ambitionierten österreichischen Städten für die gemeinsame Öffentlichkeitarbeit und Bewusstseinsbildung im Bereich Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Systemtransformation. Dies vor dem Hintergrund, gemeinsam die nationalen Klima- und Energieziele beispielgebend für andere früher zu erreichen. Die Kooperation dient daher der Erfüllung eines den Kooperationspartnern verpflichtend vorgegebenen „gemeinsamen“ Ziels iSd § 10 Abs 3 Z 1 BVergG2018. Das BMK und der Klima- und Energiefonds erbringen die ihnen zugewiesenen Leistungen unentgeltlich bzw stehen ihnen weder ein Kostenausgleich noch sonstige andere Zahlungen zu. Die SIR erbringt ihre Leistungen gegen Ersatz der Selbstkosten ohne Gewinnzuschlag für den Personaleinsatz. Der Selbstkostenersatz der SIR war im ersten Vertragsjahr grundsätzlich mit EUR 120.000,00 begrenzt. Für das zweite Vertragsjahr ist der Selbstkostenersatz der SIR grundsätzlich mit EUR 180.000,00 begrenzt. Für das dritte Vertragsjahr ist der Selbstkostenersatz der SIR grundsätzlich mit EUR 240.000,00 begrenzt. Weiters kann die SIR dem BMK und dem Klima- und Energiefonds Sachkosten in Rechnung stellen. Der Sachkostenersatz der SIR war im ersten Vertragsjahr grundsätzlich mit EUR 30.000,00 begrenzt. Für das zweite Vertragsjahr ist der Sachkostenersatz der SIR grundsätzlich mit EUR 45.000,00 begrenzt. Für das dritte Vertragsjahr ist der Sachkostenersatz der SIR grundsätzlich mit EUR 60.000,00 begrenzt. Mithin ist die geplante Kooperation eine im öffentlichen Interesse bestimmte Zusammenarbeit iSd § 10 Abs 3 Z 2 BVergG 2018. Schließlich erbringen die Kooperationspartner durch die Kooperation keine Tätigkeit am offenen Markt, weshalb die 20%-Klausel gemäß § 10 Abs 3 Z 3 BVergG 2018 – wonach die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20% der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeit erbringen dürfen – jedenfalls erfüllt ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 107-302100

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bund (Republik Österreich), vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, pA Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion III/I3 – Energie- und Umwelttechnologien
Nationale Identifikationsnummer: 9110022647310
Postanschrift: BMK, Radetzkystraße 2
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Klima- und Energiefonds
Postanschrift: Leopold-Ungar-Platz 2
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1190
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 9110018381778
Postanschrift: Schillerstraße 25/Stiege Nord, 3. Stock
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das unter V.2.1 angegebene Datum entspricht dem Datum der Absendung der Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung an das Amtsblatt der EU. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dies in Abhängigkeit vom Zeitpunkt dieser Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
Internet-Adresse: https://www.bvwg.gv.at
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtbehelfen wird insbesondere auf die §§ 343, 350 Abs 3 und Abs 4, 354 Abs 2, 356 Abs 7 BVergG 2018 verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2023

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