IT services: consulting, software development, Internet and support (Австрия - Тендер #48789924) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: IKT Linz GmbH Номер конкурса: 48789924 Дата публикации: 04-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Austria-Linz: IT services: consulting, software development, Internet and support
2023/S 233-732854
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Netzwerkdienstleistungen für die IKT Linz GmbH
Die IKT Linz GmbH beabsichtigt die Linz Strom Gas Wärme GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation (in der Folge "LSGWG") mit der Erbringung von unterschiedlichen IT-Dienstleistungen - insbesondere Leistungen zur Datenübertragung iZm dem Office-Netzwerk - zu beauftragen. Als vertragliche Grundlage dafür soll ein Sideletter auf unbefristete Dauer abgeschlossen werden. Die Vergabe erfolgt dabei auf Basis des Inhouse-Privilegs gemäß § 10 Abs 1 Z 1 und 2 lit b BVergG 2018.
Sitz der Auftraggeberin.
Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist vorallem die Erbringung von sämtlichen insbesondere iZm dem Office-Netzwerk notwendigen Leistungen zur Datenübertragung.
Zu II.2.5: Dabei handelt es sich um ein Pflichtfeld. Die Auftragsvergabe soll auf Basis des Inhouse-Privilegs erfolgen; Zuschlagskriterien müssen für diese Auftragsvergabe mithin nicht festgelegt werden.
Section IV: Procedure
Die IKT Linz GmbH (in der Folge "IKT Linz") ist eine zur FN 321197z ins Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Die Gesellschaft steht zu 100% im Eigentum der Stadt Linz Holding (FN 136733d), die wiederum zu 100% im Eigentum der Stadt Linz steht. Die LSGWG ist eine zur FN 199533g ins Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. Die Gesellschaft steht zu 100% im Eigentum der Linz AG (198666g), deren Anteile zu 100% im Eigentum der Stadt Linz Holding stehen; die Stadt Linz Holding steht wiederum zu 100% im Eigentum der Stadt Linz.
Gemäß § 10 Abs 1 Z 1 und 2 lit b BVergG 2018 ist es zulässig, dass die IKT Linz die erforderlichen Leistungen inhouse – auf Basis der Schwesternvergabe und der klassischen Inhouse-Vergabe – von der LSGWG beauftragen darf.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Zu Punkt V.2.1 Auftragsvergabe: Systembedingt ist es nicht möglich, ein späteres Datum anzugeben.
Rechtsgrundlagen: Gemäß § 10 Abs 1 Z 2 lit b BVergG 2018 ist die Vergabe von einem Auftraggeber, der kontrollierter Rechtsträger gemäß § 10 Abs 1 Z 1 BVergG 2018 ist, an einen anderen Rechtsträger, der vom selben Auftraggeber kontrolliert wird, vom Anwendungsbereich des BVergG 2018 ausgenommen. Es ist daher zulässig, dass die IKT Linz die Linz AG vergabefrei im Wege der horizontalen Schwesternvergabe beauftragt. Eine klassische Inhouse-Vergabe setzt voraus, dass das Kontrollkriterium und das Wesentlichkeitskriterium erfüllt wird; weiters darf keine private Kapitalbeteiligung am kontrollierten Rechtsträger bestehen. Es ist daher zulässig, dass die Linz AG die LSGWG vergabefrei im Wege der klassischen Inhouse-Vergabe beauftragt. Die Vergabe zwischen der IKT Linz und der LSGWG darf daher im Rahmen der Inhouse-Vergabe erfolgen.
Hinsichtlich der Nachprüfungsfristen darf insbesondere auf die §§ 3 ff Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006, LGBl Nr 130/2006 idgF verwiesen werden.