Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S7, Abschnitt West, Baulos 11.1 Beschilderung und Verkehrszeichen Lärmschutz und Kollisionsschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT Österreich
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, BL 11.1 Beschilderung und Verkehrszeichen Lärmschutz und Kollisionsschutz
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/02/2023
Ende: 20/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
16/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H.
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH
Ort: Waidhofen an der Ybbs
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 5 349 622.77 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von
Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
E-Mail:
einlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon: +43 1601490
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT Österreich
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lärmschutzwände bzw. Paneele:
Aus wirtschaftlicher Sicht bzw. Kosteneinsparung für den AG, wurde nach interner Abstimmung festgelegt, dass eine Umsetzung der Variante „Nicht steherübergreifende
Ausführung“ hergestellt wird.
Jene Leistungen aus dem Hauptauftrag wird nicht abgerufen und somit als Änderung zum Hauptauftrag betrachten.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/02/2023
Ende: 20/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 442 006.46 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bauunternehmung Granit Gesellschaft m.b.H.
Ort: Graz
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH
Ort: Waidhofen an der Ybbs
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die gegenständliche Vertragsänderung beinhaltet, aufgrund wirtschaftlichen Kosteneinsparungen, den Entfall der "steherübergreifenden Ausführung" der Lärmschutzpaneele bei den
LSW-Stehern.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw.
technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der
Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme
aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbare Parallelbearbeitung
bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 5 479 156.58 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 5 037 150.12 EUR