Architectural, engineering and planning services (Австрия - Тендер #48196258) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG Номер конкурса: 48196258 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
S01, VA02, KN Schwechat – ASt Groß-Enzersdorf, Verfahrenssteuerung Technik im Rahmen laufender Genehmigungsverfahren in der Phase BP
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Verfahrenssteuerung Technik für den Abschnitt Schwechat bis Groß-Enzersdorf – S 1 Verwirklichungsabschnitt 2 (VA02) - der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße.
Leistungsziel ist der Abschluss der anhängigen Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) inklusive aller erforderlichen Projektänderungsverfahren im Rahmen der Materienverfahren sowie der Abschluss der anhängigen UVP-Projektänderungsverfahren beim BMK inkl. der zu erwartenden Bescheidbeschwerdeverfahren, sowie weiterer Rechtsmittelverfahren.
Projektgebiet
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Verfahrenssteuerung Technik für den Abschnitt Schwechat bis Groß-Enzersdorf – S 1 Verwirklichungsabschnitt 2 (VA02) - der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße.
Leistungsziel ist der Abschluss der anhängigen Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) inklusive aller erforderlichen Projektänderungsverfahren im Rahmen der Materienverfahren sowie der Abschluss der anhängigen UVP-Projektänderungsverfahren beim BMK inkl. der zu erwartenden Bescheidbeschwerdeverfahren sowie weiterer Rechtsmittelverfahren.
gemäß den Bestimmungen des §365
Pos. 1 Verfahrenssteuerung Technik (Verlängerung)
Pos. 2 Besprechungen
Die vom Auftraggeber verlangten Nachweise gem. §§ 80 ff BVergG sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Auf die Bestimmungen des § 21 BVergG wird ausdrücklich hingewiesen.
Es ist keine öffentliche Angebotseröffnung vorgesehen.
Die vom Auftraggeber verlangten Nachweise gem. §§ 80 ff BVergG sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Auf die Bestimmungen des § 21 BVergG wird ausdrücklich hingewiesen.