Radio, television, communication, telecommunication and related equipment (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #48063970) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Österreichischer Rundfunk Номер конкурса: 48063970 Дата публикации: 14-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Österreich-Wien: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2023/S 219-689995
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
ORF Telekommunikationsnetz LNet IP und Eventstandortanbindung | Addendum
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Laufzeitverlängerung des bestehenden Vertrags "ORF Telekommunikationsnetz LNet IP" und "Eventstandortanbindung" um 2 Jahre (01.01.2024 bis 31.12.2025).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Laufzeitverlängerung des bestehenden Vertrags "ORF Telekommunikationsnetz LNet IP" und "Eventstandortanbindung" um 2 Jahre (01.01.2024 bis 31.12.2025).
Abschnitt IV: Verfahren
In der Terminplanung zur LNet-Vergabe wurde 2021 davon ausgegangen, dass das Medienhaus Heiligenstadt per Q4/2022 als Produktionsstätte für den Radiosender Ö3 obsolet sei und das Funkhaus Wien zu diesem Zeitpunkt für Radio Wien und als Redundanzstandort für Störfälle des ORF Zentrum Wien genutzt werden würde. Auf Basis dieses Projektwissenstandes plante der ORF eine öffentliche Vergabe iSd BVergG 2018 – LNET 2.0 – durchzuführen.
Per Q1/2022 verfestigten sich jedoch in einem benachbarten Projekt zur Ertüchtigung des Funkhaus Wien erste Ideen, das Medienhaus Heiligenstadt als temporären Ausweichstandort für Radio Wien zu nutzen, um das Risiko eines – durch die Bauarbeiten hervorgerufenen – Ausfalls von Radio Wien zu minimieren.
Da im Medienhaus aktuell keine Übertragungsinfrastruktur für TV vorhanden ist, bedurfte es iS der Zweck- und Sparmäßigkeit einer kostengünstigen Lösung, um diesem temporären Bedarf gerecht zu werden.
Als beste Lösung erachtete die ORF-Technik eine Übersiedelung der bestehenden LNet-Komponenten aus dem Funkhaus Wien in das Medienhaus Heiligenstadt.
Aus den genannten Gründen ist ersichtlich, dass die Vertragsverlängerung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig und am Sinnvollsten ist und darüber hinaus eine unwesentliche Vertragsverlängerung gemäß § 365 Abs 3 Z 5 bzw Z 6 BVergG 2018 darstellt. Abschließend ist festzuhalten, dass diese Vertragsverlängerung aus den oben genannten Gründen, aus Sicht des ORF, nicht absehbar, zumindest nicht absehbar im Jahr 2021, war.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben