Engineering design services (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #46788361) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Wiener Linien GmbH & Co. KG Номер конкурса: 46788361 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Österreich-Wien: Planungsleistungen im Bauwesen
2023/S 193-601057
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Zusatzleistungen zur Beschaffung "Folgeauftrag Generelle Planung U-Bahn Linie U5,U2 und U1"
Zusatzleistungen zur Beschaffung "Folgeauftrag Generelle Planung U-Bahn Linie U5, U2 und U1" Hinweise: Option U2 wurde nicht beauftragt.
Zusatzleistungen für das Vorhaben „Generelle Planung U-Bahn Linie U5 und U1“ des Wiener U-Bahnbaus umfasst zwei Projekte:
Die Erweiterung der Linie U5, ab der Station Elterleinplatz in Richtung Westen bis zur Station Hernals (S-Bahn) . Die Errichtung eines zweiten Astes der Linie U1, ab der Station Alaudagasse in Richtung Süden über die Station Oberlaaer Straße bis zur Station Rothneusiedl.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Zusatzaufträge sind durch die Ausnahmebestimmungen des § 365 Abs 3 Z 5 bzw Z 6 BVergG 2018 abgedeckt. Im Zuge der generellen Planung der U1 / U5 können zusätzliche Planungsaspekte von Dritten nicht übernommen werden, ohne dass damit erhebliche Schnittstellenprobleme bzw Zusatzkosten verbunden sind.
§ 365 Abs 3 BVergG 2018 stellt jeweils darauf ab, dass der jeweilige Zusatzauftrag weniger als 50 % des Grundauftrages ausmacht. Dabei ist eine Kumulierung der Zusatzaufträge nicht gefordert. Abzustellen ist jeweils auf den Einzelauftrag, wobei eine Umgehung dieses 50% Schwellenwerts verboten ist. Im gegenständlichen Fall ist eine solche Umgehung ausgeschlossen, weil die hier angesprochenen Zusatzaufträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgten und unterschiedliche Gründe haben (vgl. Sachverhalt). In diesem Sinn ist das 50%-Erfordernis erfüllt. Der ursprüngliche Auftragswert beträgt netto EUR 1.199.900.- . 50% davon sind EUR 599.950.-. . Dieser Schwellenwert von 50% des Grundauftrags wird weder von den einzelnen Zusatzaufträgen, noch von der kumulierten Summe der Zusatzaufträge überschritten. Der kumulierte Auftragswert dieser Zusatzaufträge beträgt „nur“ EUR 300.000 inkl. der Preisgleitung. Im Ergebnis wird sohin dieses 50%-Schwellenwertkriterium für Folgeaufträge erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben