Construction work (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #46537791) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Kremser Immobiliengesellschaft mbH u. Co KG Номер конкурса: 46537791 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Totalunternehmerfindung für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in Weinzierl bei Krems
Die Kremser Immobiliengesellschafft plant in der Katastralgemeinde Weinzierl bei Krems die Neuerrichtung einer 6-gruppigen Kinderbetreuungseinrichtung. Mittels dieses Verhandlungsverfahrens soll nun ein Totalunternehmer gefunden werden, der – aufbauend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung – einen Lösungsansatz entwickelt, diesen weiterplant, alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen erwirkt sowie die zugehörige bauliche und technische Umsetzung ausführt und fachlich begleitet.
Weinzierl bei Krems
Im Leistungsumfang sind grundsätzlich sämtliche Totalunternehmerleistungen, die zum Gelingen des Projektes erforderlich sind, enthalten.
Dies betrifft einerseits alle für das Projekt noch erforderlichen Planungs- und Konsulent:innenleistungen, die sich grundsätzlich an den von der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen empfohlenen einschlägigen Leistungsmodellen 2014 der Technischen Universität Graz orientieren. Diese umfassen insbesondere folgende Fachgebiete bzw. Leistungsmodelle: LM.GP, LM.OA inkl. Einrichtung, LM.FA, LM.TA; LM.TW, LM.BP, LM.BKG für die Leistungsphasen LPH1 Grundlagenanalyse bis LPH9 Objektbetreuung.
Zu den Totalunternehmer:innenleistungen zählt andererseits auch die gesamte bauliche und (haus)technische Errichtung des Kindergartens und dessen Außenanlagen inkl. Baureifmachung und Aufschließung.
Sofern sich im Rahmen der derzeit vorgesehenen Neubaus herausstellt, dass noch zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, kann sich da Projekt entsprechend ausweiten.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. § 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die § 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.