Networks (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #45263501) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01 Номер конкурса: 45263501 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
AUS23M010 - Internet Upstream und DDoS-Schutz
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren mit einer 2-maligen, optionalen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr (maximale Gesamtdauer somit 6 Jahre) über die Errichtung und die laufende Bereitstellung
• von zentralen Internet Upstream-Verbindungen
• eines zentralen und lokalen DDoS-Schutz-Service
• eines zentralen Cloud Connect-Access
• von lokalen Internet-Verbindungen in definierter Qualität
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren mit einer 2-maligen, optionalen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr (maximale Gesamtdauer somit 6 Jahre) über die Errichtung und die laufende Bereitstellung • von zentralen Internet Upstream-Verbindungen • eines zentralen und lokalen DDoS-Schutz-Service • eines zentralen Cloud Connect-Access • von lokalen Internet-Verbindungen in definierter Qualität
2-malige optionale Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Angebotsöffnung erfolgt kommissionell nach Ablauf der Angebotsfrist.