Printing and related services (Австрия - Тендер #43033583) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH Номер конкурса: 43033583 Дата публикации: 22-06-2023 Сумма контракта: 26 444 743 (Российский рубль) Цена оригинальная: 448 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über die Erstellung, Lieferung und Lagerung von Willkommensmappen (Mappen und Drucksorten)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erstellung (Herstellung und Handling), Lieferung und Lagerung von Willkommensmappen insbesondere für Neumieter*innen von Wiener Wohnen, für Neumieter*innen von Neubauten, für Hausbesorger*innen, Mietervertreter*innen sowie für Gewerbekund*innen. Die Packages bestehen insbesondere aus folgenden Bestandteilen: Mappe, Registerblätter/Trennblätter, Einlegeblätter, Dokumentenhüllen, verschiedene Folder.
Wien
siehe Abschnitt II.1 dieser Bekanntmachung. Nähere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sohin maximal vier Jahre (48 Monate) beträgt. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers anhand von vom Bewerber angegebenen Referenzprojekten sowie der Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Berechtigungen besitzt. Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzuleiten. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich wird ausdrücklich hingewiesen.
Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 (LGBl 34/2020 idgF) verwiesen; zu den Nachprüfungsfristen wird insb auf § 19 und § 29 WVRG 2020 und zum fakultativen Schlichtungsverfahren insb auf § 7 WVRG 2020 verwiesen.
Im Einzelnen wird auf die Bestimmungen des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 (LGBl 34/2020 idgF) verwiesen; zu den Nachprüfungsfristen wird insb auf § 19 und § 29 WVRG 2020 und zum fakultativen Schlichtungsverfahren insb auf § 7 WVRG 2020 verwiesen.
Verwaltungsgericht Wien