Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #41925076) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: EWP Zentrale Stelle Einwegpfand gemeinnützige GmbH Номер конкурса: 41925076 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Österreich-Wien: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2023/S 095-294873
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung: EWP – Einwegpfand: Sortieranlage und Dienstleistungen zur Sortierung
Markterkundung: EWP – Einwegpfand: Sortieranlage und Dienstleistungen zur Sortierung
Markterkundung – Freiwillige Vorinformation – Keine Auftragsbekanntmachung – Die Markterkundung dient der Überprüfung des Marktes (Recherche). Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse vom Auftraggeber evaluiert und in neutraler Form in den Ausschreibungsunterlagen eines möglichen Vergabeverfahrens berücksichtigt.
Die EWP Zentrale Stelle Einwegpfand gemeinnützige GmbH („EWP“) führt gegenständlich eine Markterkundung durch (§ 24 BVergG 2018). Die EWP bereitet die mögliche Beschaffung von Totalunternehmerleistungen zur Errichtung / Adaption und Betrieb einer Sortieranlage und/oder Dienstleistungen zur Sortierung von PET-Flaschen und Alu-Dosen für Österreich vor.
Um das vorhandene Marktpotential bei der Vorbereitung möglicher Vergabeverfahren bestmöglich berücksichtigen zu können, sind Unternehmen in einem ersten Schritt eingeladen ihr Interesse gemäß in den auf ePlattform https://schramm-oehler.vergabeportal.at zur Verfügung gestellten Unterlagen zu bekunden.
Diese Bekanntmachung dient einer Markterkundung. Es handelt sich daher nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Die EWP behält sich vor, von der Einleitung eines Vergabeverfahrens abzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient einer Markterkundung. Es handelt sich daher nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Die EWP behält sich vor, von der Einleitung eines Vergabeverfahrens abzusehen.