Refuse and waste related services (Австрия - Тендер #41925076) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: EWP Zentrale Stelle Einwegpfand gemeinnützige GmbH Номер конкурса: 41925076 Дата публикации: 17-05-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Austria-Vienna: Refuse and waste related services
2023/S 095-294873
Prior information notice
This notice is for prior information only
Services
Section I: Contracting authority
Section II: Object
Markterkundung: EWP – Einwegpfand: Sortieranlage und Dienstleistungen zur Sortierung
Markterkundung: EWP – Einwegpfand: Sortieranlage und Dienstleistungen zur Sortierung
Markterkundung – Freiwillige Vorinformation – Keine Auftragsbekanntmachung – Die Markterkundung dient der Überprüfung des Marktes (Recherche). Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse vom Auftraggeber evaluiert und in neutraler Form in den Ausschreibungsunterlagen eines möglichen Vergabeverfahrens berücksichtigt.
Die EWP Zentrale Stelle Einwegpfand gemeinnützige GmbH („EWP“) führt gegenständlich eine Markterkundung durch (§ 24 BVergG 2018). Die EWP bereitet die mögliche Beschaffung von Totalunternehmerleistungen zur Errichtung / Adaption und Betrieb einer Sortieranlage und/oder Dienstleistungen zur Sortierung von PET-Flaschen und Alu-Dosen für Österreich vor.
Um das vorhandene Marktpotential bei der Vorbereitung möglicher Vergabeverfahren bestmöglich berücksichtigen zu können, sind Unternehmen in einem ersten Schritt eingeladen ihr Interesse gemäß in den auf ePlattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu bekunden.
Diese Bekanntmachung dient einer Markterkundung. Es handelt sich daher nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Die EWP behält sich vor, von der Einleitung eines Vergabeverfahrens abzusehen.
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
Diese Bekanntmachung dient einer Markterkundung. Es handelt sich daher nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens. Die EWP behält sich vor, von der Einleitung eines Vergabeverfahrens abzusehen.