IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Австрия - Тендер #41142232) | ||
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Страна: Австрия (другие тендеры и закупки Австрия) Организатор тендера: Land Oberösterreich, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Номер конкурса: 41142232 Дата публикации: 26-04-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Land OÖ: Kollaborative Verfahrensplattform
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den drei nach dem Zuschlagsschema bestgereihten Unternehmen zur Lieferung von Nutzungs-Lizenzen und Implementierung und Konfiguration einer Kollaborativen Verfahrensplattform basierend auf einer Low-Code-Plattform samt Wartung und Weiterentwicklung sowie Erbringung von Expert Services.
Oberösterreich
Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den drei nach dem Zuschlagsschema bestgereihten Unternehmen zur Lieferung von Nutzungs-Lizenzen und Implementierung und Konfiguration einer Kollaborativen Verfahrensplattform basierend auf einer Low-Code-Plattform samt Wartung und Weiterentwicklung sowie Erbringung von Expert Services. Der erste Abruf wird voraussichtlich eine Einreichplattform für AVG-Verfahren (EPA) umfassen. Die Menge der zu erbringenden Leistungen orientiert sich an den zu liefernden Nutzungs-Lizenzen für die internen User der AG und umfasst ca. 10.000 Nutzungs-Lizenzen. Mengenmäßig sind vom Leistungsgegenstand dieser Rahmenvereinbarung Mengenanpassungen von bis zu 100% über der in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Schätzmenge umfasst.
Die Rahmenvereinbarung wird auf vier Jahre mit einer Option auf Verlängerung um zwei Jahre abgeschlossen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Zu I.1: Mit den Bietern werden die Möglichkeiten erörtert werden, dass neben der AG auch andere Einrichtungen abrufberechtigt sein sollen bzw. die Entwicklungsplattform nutzen können, insbesondere Gemeinden, weitere Bundesländer oder der Bund.
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Die Rahmenvereinbarung wird auf vier Jahre mit einer Option auf Verlängerung um zwei Jahre abgeschlossen. Diese Dauer wurde im Hinblick auf den Aufwand, die Einreichplattform für die Abwicklung voraussichtlich aller Verwaltungsverfahren der AG anzupassen, gewählt.
Zu I.1: Mit den Bietern werden die Möglichkeiten erörtert werden, dass neben der AG auch andere Einrichtungen abrufberechtigt sein sollen bzw. die Entwicklungsplattform nutzen können, insbesondere Gemeinden, weitere Bundesländer oder der Bund.