Electric vehicles (оригинал извещения) (Швейцария - Тендер #42925386) | ||
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Страна: Швейцария (другие тендеры и закупки Швейцария) Организатор тендера: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern Номер конкурса: 42925386 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Service- und Einsatzfahrzeug mit alternativem Antrieb
Los 1: Lieferung eines vollelektrischen Service- und Einsatzfahrzeugs mit mind. 16 t Gesamtgewicht, Kran und Brücke.
Als Los 2 kann ein Fahrzeug mit einem anderen alternativen Antriebssystem angeboten werden (kein Diesel!).
Lieferung eines vollelektrischen Service- und Einsatzfahrzeugs mit mind. 16 t Gesamtgewicht, Kran und Brücke.
Die von den Auftraggebern gewünschten Optionen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet. Es sind die Preise sämtlicher Optionen anzugeben. Optionen des Anbieters sind nur als Ergänzung zum Grundangebot zugelassen und separat zu offerieren. Die Minimalanforderungen müssen aber auf jeden Fall erfüllt werden. Bei der Preisbewertung werden optionale Leistungen, die zwingend anzubieten sind, mitberücksichtigt. Zusätzliche Optionen des Anbieters werden hingegen nicht berücksichtigt.
Die Minimalanforderungen (Muss-Kriterien) müssen auf jeden Fall erfüllt werden.
Es kann ein Fahrzeug mit einem anderen alternativen Antriebssystem angeboten werden (kein Diesel!).
Die von den Auftraggebern gewünschten Optionen sind im Leistungsverzeichnis aufgelistet. Es sind die Preise sämtlicher Optionen anzugeben. Optionen des Anbieters sind nur als Ergänzung zum Grundangebot zugelassen und separat zu offerieren. Die Minimalanforderungen müssen aber auf jeden Fall erfüllt werden. Bei der Preisbewertung werden optionale Leistungen, die zwingend anzubieten sind, mitberücksichtigt. Zusätzliche Optionen des Anbieters werden hingegen nicht berücksichtigt.
Die Minimalanforderungen (Muss-Kriterien) müssen auf jeden Fall erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweis auf andere Dokumente. Die
Bewertung der Offerte muss aufgrund der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
- Los 1: Mindestens 1 Lastwagen mit mind. 16 t Gewicht mit Vollelektroantrieb in Europa seit mindestens
2 Jahren im täglichen Einsatz.
- Los 2: Mindestens 1 Lastwagen mit mind. 16 t Gewicht mit angebotener Antriebsart in Europa seit
mindestens 2 Jahren im täglichen Einsatz.
- Firma verfügt in der Schweiz über Wartungs- resp. Reparaturstationen, auch für den Elektromotor oder
anderen Motor im Los 2.
- Wesentliche Ersatzteile können innerhalb von 48 Stunden geliefert werden.
- Wesentliche Reparaturen können innerhalb von 48 Stunden durchgeführt werden.
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung
der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Die Firma ist in der Lage, die Musskriterien im Leistungsverzeichnis einzuhalten.
- Für den Fahrzeugtest wird für 1 Tag im Zeitraum vom KW 34/2023 (bevorzugt 22.8. oder 24.8.
(morgens) ein Lastwagen mit den geforderten Spezifikationen inkl. Kran zur Verfügung gestellt werden.
- Das angebotene Fahrzeug muss beim Test gemäss Zuschlagskriterium «Qualität und
Bedienerfreundlichkeit» bei allen Unterkriterien mindestens mit der Note 1 («genügend») bewertet
werden.
- Das Fahrzeug ist mit all seinen Komponenten typengeprüft und wird vor Ablieferung bei der MfK
geprüft.
- Für den Lastwagen sind die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS, Stand 1. Mai 2019), die Verordnung vom 27. September 1999 (Stand 1. Juli
2010) über die sichere Verwendung von Kranen, das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958
und das Gesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht verbindlich.
- Die Firma bietet mindestens 3 Jahre Werkgarantie (Chassis, Kran und Ladebrücke), 3 Jahre Garantie
auf Lackierung, 6 Jahre Garantie auf Durchrostung (Chassis und Ladebrücke).
- 6 Jahre Garantie auf die Lebensdauer der Batterie (Vollelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
- Wartungs- und Reparaturverträge sind mit dem Angebot für 10 Jahre (und als Option für 12 Jahre)
verbindlich zu offerieren.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).
Sonstige Angaben: 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut 3.0 = genügend 2.0 = teilweise ungenügend 1.0 = ungenügend 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab. 2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich. 3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich. 4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Einsatzfahrzeug ERB/ Eingabetermin: 24.07.2023" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 05.07.2023 auf www.simap.ch.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 14.06.2023 , Dok. 1342731Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 28.06.2023.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab14.06.2023bis 24.07.2023