Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherung
(Германия - Тендер #72278936)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 72278936 Дата публикации: 11-05-2026 Источник тендера: Bund.de
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Nationale Ausschreibung VgV Offenes Verfahren 272/26 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherung Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt / Modernisierung der
Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherung Dienstleistungen Nein Metadaten Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Kategorie: andere Organisation
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer:
DE269913065 Anschrift Postanschrift: Hasselbachstraße 4 Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: DEE03 - Magdeburg, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: abante
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG E-Mail: vergabeverfahren@abante.de Telefon: +49 34123820300 Referenz-ID Organisation: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung:
Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: t:03455141536 Anschrift Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code:
DEE02 - Halle (Saale), Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Vertragspartei und Dienstleister Auftraggeber
Auftraggeber Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine
öffentliche Verwaltung Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Andere Rechtsgrundlage mit Kennung Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX):
VgV Beschreibung Interne Kennung: 272/26 Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherung Beschreibung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt / Modernisierung der
Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherung Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro
Haupteinstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 63712700 - Verkehrsregelung Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp:
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 63712700 - Verkehrsregelung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34928470 - Beschilderung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34992200 - Verkehrsschilder
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34996100 - Ampeln Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34996000 - Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr Erfüllungsort Ort: Iden (Altmark) Postleitzahl: 39606
NUTS-3-Code: DEE0D - Stendal Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Quelle von Ausschlussgründen Grundlage für den Ausschluss: Auftragsunterlagen Grundlage für den
Ausschluss: Bekanntmachung Ausschlussgründe Ausschlussgründe: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Ausschlussgründe: Betrug oder
Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Ausschlussgründe: Bildung krimineller
Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Ausschlussgründe: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Ausschlussgründe: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat" Ausschlussgründe: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche)" Ausschlussgründe: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Ausschlussgründe: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgründe: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Ausschlussgründe: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123
Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Ausschlussgründe: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes,
§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Ausschlussgründe: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Ausschlussgründe: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße
gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können." Ausschlussgründe: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Ausschlussgründe: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...)
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grenzübergreifende Rechtsvorschriften
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Beschreibung: CrossBorderLaw Einzelheiten zum Verfahrenstyp Verfahrensart Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes
Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein Zusätzliche Informationen -: Los Los Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Vergabeverfahren Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel:
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden – Verkehrssicherungsleistungen Beschreibung: Das Land
Sachsen- Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen- Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden „ÜBS“) modernisieren, um
eine an- erkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen- Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen.
Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall- Anlage ist
der technologische Prozess der Milchge- winnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventio- nelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren
Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauen- pflege, der Umgang mit Special-Needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse
beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der
Vorbildfunktion eine große Rolle. Emissionsarme Stallböden entsprechend dem Stand der Technik als Umwelt- und Klimaschutz- Leistung sind vorgesehen. Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang
der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für: Besonders auch geeignet für
Selbstständige. Währung: EUR - Euro Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 63712700 -
Verkehrsregelung Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34928470 - Beschilderung Klassifizierungstyp:
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34992200 - Verkehrsschilder Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34996100 - Ampeln Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 34996000 - Steuer- und
Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr Art der Auftragsvergabe Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische
Beschaffung Umweltauswirkungen der Beschaffung Details zu den Kriterien für grüne Beschaffung Soziales Ziel der Beschaffung Innovativer Erwerb Begründung für das Fehlen von
Zugänglichkeitskriterien Barrierefreiheit: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch
natürliche Personen vorgesehen ist Erfüllungsort Ort: Iden Postleitzahl: 39606 NUTS-3-Code: DEE0D - Stendal Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit Auswahl der Art der Laufzeit: Andere Laufzeit
angeben Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt Verlängerungen und Optionen -: Bedingungen der Auktion Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln
der Europäischen Union finanziert: Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert EU-Fonds Auftragsvergabeverfahren Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine
Rahmenvereinbarung Dynamisches Beschaffungssystem Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Quelle von Eignungskriterien Quelle der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen Quelle der Eignungskriterien: Bekanntmachung Eignungskriterien
Eignungskriterien: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und
der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe
verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur
Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf.
anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den
Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist
die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. „Russland-Erklärung“ Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein
(„Russland-Erklärung“). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt
D.4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz
mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und
mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en
ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil
er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden
Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber. Eignungskriterien: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der
EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.000.000 €, Sachschäden mindestens 1.000.000 €, Vermögensschäden, die weder durch
Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem
ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Referenzen – § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten
Veröffentlichung, nachweisen. Die drei vergleichbare Referenzaufträge haben jeweils die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen: Einrichtung und Betrieb von Verkehrssicherungen an
außerörtlichen Straßen, insbesondere Landstraßen, und Auftragswert von mindestens 150.000,00 € netto. Zu diesem Zweck des Nachweises muss der Bieter bzw. müssen die Mitglieder der
Bietergemeinschaft bzw. muss der Eignungsleihgeber Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen
erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang
und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn eigenverantwortlich Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum geplant, eingerichtet,
vorgehalten, überwacht, angepasst und wieder abgebaut wurden. Zum Leistungsspektrum zählen insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Verkehrsführungen mit Fahrstreifenreduzierungen,
halbseitigen Sperrungen, Einziehungen von Fahrbahnen, Verschwenkungen und Einengungen, einschließlich der hierzu erforderlichen Beschilderung, Baken‑ und Leitkegelanordnungen, etwaiger
transportabler Schutzeinrichtungen, provisorischer Markierungen sowie gegebenenfalls mobiler Lichtsignalanlagen oder Warnleitanlagen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber
(falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien: Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen Beschreibung: Technische Fachkräfte: Schulungsnachweis zu RSA 2021 des Projektleiters Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens
technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder
nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Der Projektleiter hat einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er über besondere Kenntnisse im Zusammenhang mit der Richtlinie zur
verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021) verfügt. Der Nachweis kann in Form von Schulungsnachweisen (z. B. Zertifikat oder Teilnahmebestätigung) erbracht werden.
Der Nachweis erfolgt durch Einreichung des Schulungsnachweises (z. B. als Scan) mit dem Angebot. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft,
für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung
verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien:
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er
die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens
ein Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Vorgehen zur
Teilnehmerauswahl -: Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Art: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach
dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten Bruttoangebotspreises der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt.
Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 100 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Preis Zuschlag auf das
Erstangebot -: Weitere Bedingungen zur Qualifizierung Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: nein Nachforderung von Unterlagen: Die
Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A.Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene Auftragsvergabe Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten. Nebenangebote Nebenangebote: Nicht zulässig Regelmäßig wiederkehrende Leistungen Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können
mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Anforderungen für die Ausführung des Auftrags Reservierte Vertragsdurchführung Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten:
Nein Leistungsbedingungen Anforderungen an die Ausführung – Code: Leistung Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da eine monatsweise Angabe der Laufzeit nicht möglich war, werden
hiermit die Vorgaben zu den Ausführungsfristen festgelegt: Ausführungsbeginn: September 2026 Ausführungsende: Dezember 2031. eRechnung Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Anforderungen
an das eingesetzte Personal Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Sicherheitsüberprüfung -:
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur
Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein Beschreibung der NGM -: Informationen über die Anwendbarkeit von FSR -: Informationen über die Anwendbarkeit von EED -: eKatalog Elektronischer
Katalog: Nicht zulässig eSignatur -: Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Bestimmungen zur Finanzierung -:
Informationen zur Einreichung Fristen Frist für den Eingang der Angebote: Montag, 08.06.2026 12:00 Uhr (MESZ) Bindefrist Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Einheit: DAY - Tag
Sprache für die Angebotsabgabe Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Öffnung der Angebote Datum des Eröffnungstermins: Montag, 08.06.2026 12:01
Uhr (MESZ) Angaben zu Sicherheitsleistungen -: Einreichungsmethode Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung:
https://www.evergabe.de/unterlagen/019e0268-4c0e-4c5f-81ba-fe97e90e2bdf/zustellweg-auswaehlen Informationen zu den Auftragsunterlagen Beschaffungsdokumente in offiziellen Sprachen
Beschaffungsdokumente in offizieller Sprache Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Beschaffungsdokumente in inoffiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in inoffizieller
Sprache Unverbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt: Keine Beschränkungen des Zugangs zu Dokumenten Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019e0268-4c0e-4c5f-81ba-fe97e90e2bdf/zustellweg-auswaehlen Referenz-ID für die Angaben zu den Beschaffungsunterlagen in diesem Los: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: ORG-0001 Organisation, die
Unterlagen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001 Überprüfung Fristen für Nachprüfungsverfahren Informationen über die
Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung
bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135
Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2
GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB). Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Referenz-ID der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt Referenz-ID der Organisation, die Überprüfungsinformationen
bereitstellt: ORG-0002 Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
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