Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung
(Германия - Тендер #72278935)
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bund.de Номер конкурса: 72278935 Дата публикации: 11-05-2026 Источник тендера: Bund.de
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Nationale Ausschreibung VOB/A-EU Offenes Verfahren 242/26 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung Bauauftrag Nein Metadaten Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Zeitzone für Datums- und
Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: DE269913065 Anschrift
Postanschrift: Hasselbachstraße 4 Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: DEE03 - Magdeburg, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: abante
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG E-Mail: vergabeverfahren@abante.de Telefon: +49 34123820300 Referenz-ID Organisation: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung:
Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: t:03455141536 Anschrift Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code:
DEE02 - Halle (Saale), Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141529 Vertragspartei und Dienstleister Auftraggeber
Auftraggeber Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:
Allgemeine öffentliche Verwaltung Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Andere Rechtsgrundlage mit Kennung Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI –
CELEX): VOB/A (EU) Beschreibung Interne Kennung: 242/26 Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen
Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung Beschreibung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der
Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro Haupteinstufung
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 45000000 - Bauarbeiten Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45233120 - Straßenbauarbeiten Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher
Klassifizierungscode: 45223300 - Bau von Parkplätzen Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45232452 - Entwässerungsarbeiten
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45112450 - Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen Klassifizierungstyp:
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45112500 - Erdbewegungsarbeiten Erfüllungsort Ort: Iden (Altmark) Postleitzahl: 39606 NUTS-3-Code: DEE0D -
Stendal Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Quelle von Ausschlussgründen Grundlage für den Ausschluss: Auftragsunterlagen Grundlage für den Ausschluss:
Bekanntmachung Ausschlussgründe Ausschlussgründe: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Ausschlussgründe: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. §
123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Ausschlussgründe: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Ausschlussgründe: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs.
1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Ausschlussgründe: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Ausschlussgründe: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz
oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Ausschlussgründe: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Ausschlussgründe: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Ausschlussgründe: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...)
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Ausschlussgründe: Rein nationale
Ausschlussgründe Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Ausschlussgründe: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln." Ausschlussgründe: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Ausschlussgründe: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber
auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können." Ausschlussgründe: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Ausschlussgründe: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Ausschlussgründe: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...)
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grenzübergreifende Rechtsvorschriften
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Beschreibung: CrossBorderLaw Einzelheiten zum Verfahrenstyp Verfahrensart Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes
Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein Zusätzliche Informationen -: Los Los Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Vergabeverfahren Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel:
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden – Asphalt- und Erdbauarbeiten Beschreibung: Das Land
Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden „ÜBS“) modernisieren, um eine
an- erkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen- Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der
Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der
technologische Prozess der Milchgewin- nung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren
Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpfle- ge, der Umgang mit Special-Needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Grup- penstärke der Ausbildungskurse
beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der
Vorbildfunktion eine große Rolle. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Erdbauarbeiten zur Erschließung des Baubereichs der zu sanierenden ÜBS beauftragt werden. Vom Leistungsgegenstand
umfasst sind - die Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges, - das Anlegen des Untergrunds zukünftiger Parkplätze, - die Ertüchtigung von Hofflächen und PKW-Stellplätzen, - Erdbauarbeiten an
Mulden und Versicherungsflächen und - Erdarbeiten für Archäologen. Art des Auftrags: Bauleistung Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für: Besonders auch geeignet für sonstige KMU. Währung: EUR - Euro Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 45000000 - Bauarbeiten Zusätzliche Einstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45233120 - Straßenbauarbeiten Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher
Klassifizierungscode: 45223300 - Bau von Parkplätzen Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45232452 - Entwässerungsarbeiten
Art der Auftragsvergabe Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung Umweltauswirkungen der Beschaffung Details zu den Kriterien für grüne
Beschaffung Soziales Ziel der Beschaffung Innovativer Erwerb Begründung für das Fehlen von Zugänglichkeitskriterien Barrierefreiheit: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit
Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist Erfüllungsort Ort: Iden Postleitzahl: 39606 NUTS-3-Code: DEE0D -
Stendal Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit Auswahl der Art der Laufzeit: Andere Laufzeit angeben Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt Verlängerungen und Optionen -: Bedingungen der Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln
finanziert EU-Fonds Auftragsvergabeverfahren Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Dynamisches Beschaffungssystem Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Quelle von Eignungskriterien Quelle der
Eignungskriterien: Auftragsunterlagen Quelle der Eignungskriterien: Bekanntmachung Eignungskriterien Eignungskriterien: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Angaben zu seiner/ihrer
Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz
machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem
Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht
nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des
Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
„Russland-Erklärung“ Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage
B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht
erst auf Anforderung einzureichen. Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer) sowie die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA) ab. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Belehrung
gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter
verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen
für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Eignungskriterien:
Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von
einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im
Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen,
die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang
dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er
die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe
der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Eignungskriterien:
Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate) sowie einer
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der
seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Mitglied der Berufsgenossenschaft Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer
qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate) vorbehält. Die Eigenerklärung
ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Eignungskriterien: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem
in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: für Personenschäden mind. 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden mind. 1 Mio. €. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen
Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die
Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für
den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Eignungskriterien:
Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den
letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum
Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Mit den Referenzen müssen Leistungen mit den
nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderung betreffen: mindestens zwei vergleichbare referenzierte Leistungen zu Erdbauarbeiten unter archäologischer
Begleitung; mindestens eine vergleichbare referenzierte Leistung zu Asphalt- und Erdbauarbeiten mit Baukosten der Baukostengruppe 500 nach DIN 276 von mindestens 750.000,00 EUR Die
Mindestanforderungen müssen durch mindestens drei Referenzen nachgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn durch eine referenzierte Leistung beide Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine
Doppelverwendung von referenzierten Leistungen für beide Mindestanforderungen ist zwar möglich. In Summe müssen gleichwohl mindestens drei Referenzen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie
zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung
einzureichen. Referenzen zu Erdarbeiten unter archäologischer Begleitung Als Mindestanforderung wurde mit der referenzierten Leistung Erdbauarbeiten unter archäologischer Begleitung erbracht.
Die referenzierte Leistung ist vergleichbar, wenn im Zuge von Tiefbaumaßnahmen (z. B. Leitungsbau, Straßen oder Trassenbau, Baugruben) im archäologisch sensiblen Bereich (etwa Bereiche, in
denen archäologische Funde erwartbar oder vorhanden sind) besondere archäologische Anforderungen (z. B. Arbeiten unter Aufsicht von Archäologen, Unterbrechungen, Anpassung der Bauabläufe,
Dokumentationspflichten, Schonungs und Sicherungsmaßnahmen) eingehalten wurden. Referenz zu Asphalt- und Erdbauarbeiten mit Baukosten der Baukostengruppe 500 nach DIN 276 von mindestens
750.000,00 EUR Als Mindestanforderung wurde mit der referenzierten Leistung Asphalt- und Erdbauarbeiten erbracht, deren Baukosten der Baukostengruppe nach DIN 276 mindestens 750.000,00 EUR
betragen. Die referenzierte Leistung ist vergleichbar, wenn bei Tiefbaumaßnahmen (z. B. Leitungsbau, Straßen oder Trassenbau, Baugruben) die Aufbringung von Asphalt gefordert war und hierbei
Baukosten von mindestens 750.000,00 EUR erreicht wurden. Vorgehen zur Teilnehmerauswahl -: Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Art: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten
Bruttoangebotspreises der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 100 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung
(Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Preis Zuschlag auf das Erstangebot -: Weitere Bedingungen zur Qualifizierung Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform
aufweisen: nein Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber
kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A.Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A. Vorbehaltene
Auftragsvergabe Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Nebenangebote Nebenangebote: Nicht zulässig Regelmäßig wiederkehrende Leistungen Auftrag über regelmäßig
wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Anforderungen für die Ausführung des Auftrags Reservierte Vertragsdurchführung Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen Anforderungen an die Ausführung – Code: Leistung Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da eine
monatsweise Angabe der Laufzeit nicht möglich, indes jedoch eine beabsichtigt ist, erfolgen die hier Angaben zur Ausführungsfrist. Die Vermessungsleistungen sind innerhalb der folgenden
Ausführungsfristen zu erbringen: Ausführungsbeginn: September 2026. Ausführungsende: Juni 2026. eRechnung Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Sicherheitsüberprüfung -: Informationen zur Richtlinie
über saubere Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge —
CVD)): nein Beschreibung der NGM -: Informationen über die Anwendbarkeit von FSR -: Informationen über die Anwendbarkeit von EED -: eKatalog Elektronischer Katalog: Nicht zulässig eSignatur -:
Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Bestimmungen zur Finanzierung -: Informationen zur Einreichung Fristen Frist für
den Eingang der Angebote: Montag, 08.06.2026 12:00 Uhr (MESZ) Bindefrist Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Einheit: DAY - Tag Sprache für die Angebotsabgabe Sprachen, in denen
Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Öffnung der Angebote Datum des Eröffnungstermins: Montag, 08.06.2026 12:01 Uhr (MESZ) Angaben zu Sicherheitsleistungen -:
Einreichungsmethode Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019e023f-a979-4cf0-adbc-25388c36ab29/zustellweg-auswaehlen
Informationen zu den Auftragsunterlagen Beschaffungsdokumente in offiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in offizieller Sprache Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Beschaffungsdokumente in inoffiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in inoffizieller Sprache Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt: Keine Beschränkungen des Zugangs zu
Dokumenten Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019e023f-a979-4cf0-adbc-25388c36ab29/zustellweg-auswaehlen Referenz-ID für die Angaben zu den
Beschaffungsunterlagen in diesem Los: n/a Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen
bereitstellt: ORG-0001 Organisation, die Unterlagen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001 Überprüfung Fristen für Nachprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen
Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs.
2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist
verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot
nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB). Stelle
für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Referenz-ID der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt Referenz-ID der
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt: ORG-0002 Weitere Informationen
Bekanntmachung (HTML-Seite)
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