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Ausschreibungsdetails Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des Magdeburger Doms_technische Gebäudeausrüstung ELT
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des
Magdeburger Doms_technische Gebäudeausrüstung ELT Beschreibung: Vergabeverfahren für Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung §53 ff. HOAI für die Anlagegruppen 4 bis 7
Kennung des Verfahrens: 7c1d4149-1ad5-48b3-bf69-7b047aa41168 Interne Kennung: VgV_Großgeläut Magdeburger Dom_ TGA-ELT Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Am Dom 1 Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller
Vereinigungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder
wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3,
4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 -
9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig
ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die
Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln Rein nationale Ausschlussgründe: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt
sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie
speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es
gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein
innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind,
greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des Magdeburger
Doms_technische Gebäudeausrüstung ELT Beschreibung: Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist die Planung der technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach
§ 55 ff. HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 4 bis 7
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI werden die Maßnahme je Anlagengruppe den Honorarzonen zugeordnet:
- Anlagengruppe 4 in Honorarzone III
- Anlagengruppe 5 in Honorarzone II
- Anlagengruppe 6 in Honorarzone II
- Anlagengruppe 7 in Honorarzone III
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI Interne Kennung: VgV_Großgeläut Magdeburger Dom_TGA-ELT 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Am Dom 1
Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige
Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung
fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der
strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Namentliche Nennung des Büroinhabers und dessen Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV
(Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Versorgungstechnik“ oder vergleichbar tragen darf und berechtigt ist in der Bundes
republik Deutschland als Planer für die technische Gebäudeausrüstung tätig zu werden. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45
Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-deckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige
Schäden, jeweils 2-fach maximiert.
Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist,
im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Anteil
der Unterauftragsvergabe Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des
Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für die TGA-Planung und Realisierung der haustechnischen Ausstattungen und technischen Anlagen in Sakralbauten Anhand der Kriterien werden die Bewerber
ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für die TGA-Planung und Realisierung zur Modernisierung, Sanierung oder Umbau im denkmalgeschützten Bestand Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt,
die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für die TGA-Planung und Realisierung der Hängung, Elektrifizierung, Läutetechnik und technischen Sicherung eines Glockengeläuts Anhand der Kriterien werden die
Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46
Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzprojektes für TGA-Planung und Realisierung einer Aufzugsanlage im Bestand Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Angabe eines Referenzobjektes unter Verwendung von öffentlichen Fördermitteln Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hier die Angabe zu den vorgesehenen Projektleitern/-innen und Bauleiter- /in sowie
deren Qualifikation und Berufserfahrung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 24
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Anhand der Kriterien werden
die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 10 Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren
aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.10
Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Organisation und Struktur max. 74 Punkte Beschreibung: Darstellung der Organisation und Struktur hinsichtlich der zu vergebenden
Leistung. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 74 Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Honorarforderung maximal zu
erreichende Punktzahl 38 Punkte Beschreibung: Honorarforderung
Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte,
genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 38 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Präsentation max 12 Punkte Beschreibung: Qualität der Präsentation Kategorie des
Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 12 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse
der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=855799 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855799 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge: 12/06/2026 10:00 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen. Auftragsbedingungen: Die
Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden
elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein
dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Organisation, die
zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Organisation, die weitere Informationen für die
Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Organisation, die Angebote entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft
mbH Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: DE 292 757 559 Ort: Gommern OT Leitzkau Postleitzahl: 39279 NUTS-3-Code: Jerichower Land (DEE06) Land: Deutschland E-Mail: leitzkau@kulturstiftung-st.de
Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Identifikationsnummer: HRB 102096
Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39114 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@saleg.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1
ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: Halle
(Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 (345) 514 0 Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister
Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der
Bekanntmachung: 91ac833b-9fbf-4a31-b80d-7272a5313624 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der
Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2026 16:51 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 7c1d4149-1ad5-48b3-bf69-7b047aa41168 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855799&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: a7521692-3f7b-4cf9-9157-7988a44044ddSitzung erneuern
Die e-Vergabe nutzt zum Speichern von Onlineaktivitäten und Informationen Sitzungs-IDs (auch Session-IDs genannt), die in der Regel in Cookies gespeichert werden. Diese sind erforderlich zur
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