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Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des Magdeburger Doms (Германия - Тендер #72024578)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 72024578
Дата публикации: 25-04-2026
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des Magdeburger Doms

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

26.04.2026 (vorläufig)

Abgabefrist Teilnahme-Antrag:

12.06.2026 09:30

Geschäftszeichen:

VgV_Großgeläut Magdeburger Dom

Anzahl Lose:

1

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

Letzte Änderung:

26.04.2026 00:00

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des
    Magdeburger Doms Beschreibung: Vergabeverfahren für Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach §33ff HOAI und Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI Kennung des Verfahrens: 47a578c9-298e-4865-add7-7a52d872f453 Interne Kennung: VgV_Großgeläut Magdeburger Dom Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Am Dom 1   Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
    des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
    ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine
    wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Rein nationale Ausschlussgründe: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Hängung und Einbringung des Großgeläuts in den Westbau des Magdeburger Doms Beschreibung: Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI
    Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung dem beigefügten
    Vertragsmuster zu entnehmen.
    Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone IV zugeordnet.
    Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
    Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI
    Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI

    Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI
    Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
    Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
    Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
    Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI
    Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI

    Besondere Leistungen
    Für die Planung sind folgende besondere Leistungen gemäß HOAI 2021 Anlage 10 (zu § 34 Abs.4 du § 35 Abs. 7) und Anlage 14 (zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2) zu erbringen:
    -Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
    -Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
    -Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
    -Erstellung von Aufmaßen und Bestandsuntersuchungen im Umfang wie es den ersten Planungsschritten bedarf

    Zusätzliche Leistungen
    - Brandschutzkonzept Interne Kennung: VgV_Großgeläut Magdeburger Dom 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Am Dom 1   Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39104 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters und deren Qualifikation.
    Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

    Gebäudeplanung:
    Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.

    Tragwerksplanung:
    Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ovgl. tragen darf. Darüber hinaus ist für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises eine nachfolgend beschriebene Qualifikation vorzulegen:
    Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in einer von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu führenden Liste. Eintragungen in anderen Bundesländern gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in einem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises § 65 Abs. 2 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.

    Brandschutzkonzept:
    Qualifikationsnachweis als Prüfingenieur/-in für Brandschutz. Alternativ zulässig ist der Eintragungsnachweis in der Liste der Nachweisberechtigten Alternativ zulässig ist der Nachweis der Eintragung in eine Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt.
    Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in einem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Brandschutznachweises § 65 Abs. 2 Landesbauordnung Sachsen- Anhalt. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
    Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-deckungssumme in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert.
    Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
    Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV

    Angabe eines Referenzprojektes für die Gebäudeplanung und Realisierung einer denkmalgerechten Sanierung, des denkmalgerechten Umbaus oder der Modernisierung von Sakralbauten. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
    Angabe eines Referenzprojektes der Gebäudeplanung von Baukonstruktionen oder Einbauten von statischer Relevanz in Sakralbauten Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
    Angabe eines Referenzprojektes für die Gebäudeplanung der denkmalgerechten Herstellung, Sanierung, Umbau oder einer Erweiterung von Glockenstühlen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
    Angabe eines Referenzprojektes für die Tragwerksplanung in Sakralbauten oder Baudenkmälern Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
    Angabe eines Referenzobjektes für die Tragwerksplanung und Realisierung einer Konstruktion mit Schwingungsbeanspruchung Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
    Angabe eines Referenzobjektes unter Verwendung von öffentlichen Fördermitteln Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 29 Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV

    Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
    eingesetzt werden sollen. Hier die Angabe zu den vorgesehenen Projektleitern/-innen und Bauleiter- /in sowie deren Qualifikation und Berufserfahrung. Die Projekt- und Bauleitung kann von einer Person übernommen werden. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 26 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
    Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 12 Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Organisation und Struktur max. 74 Punkte Beschreibung: Darstellung der Organisation und Struktur hinsichtlich der zu vergebenden Leistung. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 74 Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Honorarforderung maximal zu erreichende Punktzahl 38 Punkte Beschreibung: Honorarforderung
    Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 38 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität der Präsentation max 12 Punkte Beschreibung: Qualität der Präsentation Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 12 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=855796 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855796 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/06/2026 09:30 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Organisation, die Angebote entgegennimmt: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Organisation, die Angebote bearbeitet: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: DE 292 757 559 Ort: Gommern OT Leitzkau Postleitzahl: 39279 NUTS-3-Code: Jerichower Land (DEE06) Land: Deutschland E-Mail: leitzkau@kulturstiftung-st.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: SALEG Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Identifikationsnummer: HRB 102096 Ort: Magdeburg Postleitzahl: 39114 NUTS-3-Code: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03) Land: Deutschland E-Mail: vergabe@saleg.de Telefon: 000 Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 (345) 514 0 Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bed5c018-5729-45cc-8350-fcda5e8c5260 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2026 16:38 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch  Ausschreibungsunterlagen einsehen PDF XML XVergabe GUID: 47a578c9-298e-4865-add7-7a52d872f453 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855796&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id: 2d1bd14f-3516-47bd-b3a2-79242861924b Sitzung erneuern

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