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Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: BMF Dienstleistung Internetauftritt Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines
EVB-IT Dienstvertrages für die externe Leistungserbringung "Internetauftritt BMF" Kennung des Verfahrens: dd13797b-263b-40c7-9e78-354f94e9c40c Interne Kennung: Z42-2025-0173
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: ja Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Auftraggeber darf die Vertragsverlängerung mit
dem Bestandsauftragnehmer auf der Grundlage von § 132 Abs, 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a) und Nr. 3 GWB nur begrenzt auf das absolute Minimum durchführen, das heißt auf den Zeitraum, den der
Auftraggeber für die Durchführung eines für die Beschaffung der gegenständlichen Leistungen geeigneten wettbewerbsoffenen Vergabeverfahrens zuzüglich eines angemessenen
Übergabezeitraums. 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Ermittlung der Punkte eines
Teilnahmeantrags anhand der "Auswahlkriterien" Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV
(Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vor-
gaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet.
Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B], 3. [B] und 4. [B]:
1. Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in zwei geeigneten unternehmensbezogenen
Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B].
Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in einem geeig-
neten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem
Referenznehmer erbrachten Leistungen
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) p.a. für die zwei eingereichten
geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen
Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
2. Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten
zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B].
Etwaige vor dem 01.01.2022 von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die
Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen werden im Rahmen dieses Aus-
wahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt.
Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die
Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistun-
gen in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt
>= 3.420 PT 5 Punkte
>= 3.300 PT < 3.420 PT 4 Punkte
>= 3.180 PT < 3.300 PT 3 Punkte
>= 3.060 PT < 3.180 PT 2 Punkte
>= 2.940 PT < 3.060 PT 1 Punkt
< 2.940 PT 0 Punkte
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei
eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten
unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
3. Von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung von Videoleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten zwischen dem 01.01.2022 und dem
Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2022 von dem Referenznehmer geleisteten
Personentage (PT) für die Erbringung der Videoleistungen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt.
Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die
Erbringung von Videoleistungen in dem geeigneten unterneh-
mensbezogenen Referenzprojekt
>= 2.460 PT 5 Punkte
>= 2.400 PT < 2.460 PT 4 Punkte
>= 2.340 PT < 2.400 PT 3 Punkte
>= 2.280 PT < 2.340 PT 2 Punkte
>= 2.220 PT < 2.280 PT 1 Punkt
< 2.220 PT 0 Punkte
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei
eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten
unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
4. Art des öffentlichen Auftraggebers als Referenzgeber in einem eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt [B].
Art des öffentlichen Auftraggebers als Referenzgeber in einem
geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt
Bundesministerium oder
Organ der Europäischen Union
10 Punkte
Andere oberste Bundesbehörde 6 Punkte
Landesministerium 4 Punkte
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers 0 Punkte
Hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nur ein geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt eingereicht, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird dieses
geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt für die Bewertung herangezogen. Hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag mehr als ein geeignetes unternehmensbezoge-
nes Referenzprojekt eingereicht, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird das chronologisch zuerst angegebene geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt für die
Bewertung herangezogen. Der Bewerber kann bei diesem Auswahlkriterium somit maxi-
mal 10 Punkte (1 x 10) erzielen.
Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B], 3. [B] und 4. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber maximal 40 Punkte (4 x 10) erzielen.
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die chronologisch
ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet bzw. im
Rahmen des Auswahlkriteriums 4. das chronologisch zuerst angegebene geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Der
Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen, bis zu welcher Rangstelle (Rang 3 oder höher) er Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der
Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die
Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeig-
neten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase
zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über
die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Diejenigen Bewerber, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung
ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung,
Auftragsunterlagen Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
(§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9
GWB). Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3
GWB). Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3). Betrug oder Subventionsbetrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung
einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Insolvenz: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder
eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Interessenkonflikt: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Schwere Verfehlung: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr.
3 GWB). Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Einstellung der
beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB). Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB). Bildung
terroristischer Vereinigungen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: BMF Dienstleistung
Internetauftritt Beschreibung: Der Rahmenvertrag eine Grundlaufzeit von 12 Monaten und erlischt ohne das es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag ist optional dreimal um
jeweils 12 Monate verlängerbar. Die Gesamtlaufzeit mit allen Optionen beträgt
somit 48 Monate. Das geschätzte Auftragsvolumen zum Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens hat einen Höchstwert von 13.576.070,80 Euro (netto). Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag ist
optional dreimal um jeweils 12 Monate
verlängerbar. Die Gesamtlaufzeit mit allen Optionen beträgt
somit 48 Monate. 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 12 Monat 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen
Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Reichen Sie bitte mittels der Anlage
"Unternehmensreferenzbogen" eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Folgende Mindestanforderungen [A] müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt:
o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren redaktionelle und konzeptionelle Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting für den Internetbetrieb inklusive
nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnah-men für den Auftraggeber [Mindestanforderungen [A]];
o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Re-ferenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss
mindestens 1 Mio. EUR (netto) p.a. betragen [Mindestanforderungen [A]].
"p.a. bedeutet dabei nicht zwingend, dass der Auftragswert - EUR (netto) eines Kalenderjahres mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen muss. Ausreichend ist ein Auftragswert - EUR (netto) des
Referenznehmers in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum.
o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
(Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [Mindestanforderungen [A]];
o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein [Mindestanforderungen [A]].
o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss als Leistungsgegenstand neben den redaktionellen und konzeptionellen Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting
für den Internetbetrieb inklusive nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnahmen für den Auftraggeber auch Programmierleistungen beinhaltet haben [Mindestanforderungen [A]]. Anhand
der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über eine bestehende Berufs-und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 3.500.000,00
EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
(Mindestanforderungen "[A]").
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Einreichung seines Teilnahmewettbewerbs noch nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz wie gefordert, ist eine andere Eigenerklärung
auszufüllen, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Die Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, soweit nicht der Versicherungsschutz alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft umfasst.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diese Eigenerklärung jeweils als Teil der Anlage "Erklärungsbogen
zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" auszufüllen. Der Bewerber / die Bewerberge-
meinschaft hat diese Anlage(n) "Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Informationen über die zweite Phase eines
zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase
können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Ausführungskonzept Beschreibung: beinhaltet das Kampangenkonzept
(fließt zu 50 % ein)
beinhaltet das Startseitenkonzept (fließt zu 50 %ein) Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Erfahrung des Projektteams Beschreibung: beinhaltet
Erfahrung der Teamleitung/
Konzeption des Videoteams (fließt zu 50 % ein)
beinhaltet Erfahrung der Teamleitung/
Konzeption des Redaktionsteams (fließt zu 50 % ein) Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Ermittlung der preislichen
Leistungspunkte (P) des Angebots
erfolgt wie folgt: Wertungsrelevanter
Preis ist der kalkulatorische
Angebotspreis = Gesamtpreis EUR
(brutto). Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=827157 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung
der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/01/2026 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die
Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=827157 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer
Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge: 19/01/2026 12:00 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber (bzw. Bieter) unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Unterlagen gemäß
§ 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Soweit im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 4 VgV diese
nachgeforderten Unterlagen vom Bewerber (bzw. Bieter) nicht rechtzeitig vorgelegt werden, wird der Auftraggeber den betreffenden Teilnahmeantrag (bzw. das betreffende Angebot)
ausschließen.
Fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien
(§ 51 VgV) betreffen, werden jeweils nicht nachgefordert.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Werden dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen angefragte Unterlagen, z. B. im Rahmen der Aufklärung der Eignung analog § 15 Abs. 5 VgV, nicht rechtzeitig vorgelegt, behält sich der
Auftraggeber vor, den Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren auszuschließen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags: 1. Eigenerklärung Russland-Sanktionen
2. Mindestanforderung an die Leistungserbrinung:
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. Elektronische
Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere
Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 8 Organisationen 8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Bernkasteler Straße 8 Ort: Bonn Postleitzahl: 53175 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland
Kontaktstelle: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren E-Mail: vergaben@itzbund.de Telefon: +49 228-99680-0 Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse: https://www.itzbund.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1 ORG-7004 Offizielle
Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Ort: Bonn Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie
Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de Rollen dieser
Organisation: Überprüfungsstelle 11 Informationen zur Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der
Bekanntmachung: f4c98d4b-5f38-4c3b-a518-e8a57b05eb03 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der
Übermittlung der Bekanntmachung: 29/12/2025 13:02 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2 Informationen zur Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: dd13797b-263b-40c7-9e78-354f94e9c40c Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=827157&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: a025f1a1-acf4-4a23-9a2d-454a3a794432Sitzung erneuern
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