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Coaching im BMAS (Германия - Тендер #69583802)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 69583802
Дата публикации: 30-12-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Coaching im BMAS

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

30.12.2025

Abgabefrist Teilnahme-Antrag:

02.02.2026 23:59

Geschäftszeichen:

ZVS-04812-7/40

Anzahl Lose:

2

Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:

Verfahren

Vergabestelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Änderung:

30.12.2025 04:45

Meine e-Vergabe
  • Teilnahme aktivieren
  • Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Coaching im BMAS Beschreibung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt sowohl seine Führungskräfte als auch die Organisationseinheiten durch das Angebot und den Einsatz von Coaching.
    Neuen Führungskräften soll ein sicherer Start ermöglicht werden, so dass sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen und erweitern lernen. Neue Führungskräfte sollen frühzeitig mit den Chancen und Risiken von Führung vertraut gemacht werden, um so von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Sie sollen damit ein nachhaltiges Führungsverständnis und -verhalten erwerben, welches sie im weiteren Berufsleben begleitet und weiter befähigt.
    Die Führungskräfte sollen im Coaching die Gelegenheit erhalten, ihr individuelles Führungsverhalten zu reflektieren, persönliche Entwicklungsfelder alltagsnah zu identifizieren und sich in ihrer Führungsrolle zu professionalisieren. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von sozialen, kommunikativen und persönlichen Fähigkeiten, die eigenverantwortliches Handeln stärken und alle Anwendungsbereiche systemisch durchdringen.
    Darüber hinaus sollen auch bestehende, erfahrene Führungskräfte im BMAS im Rahmen von Coaching in herausfordernden Prozessen des Führungsalltages begleitet und unterstützt werden.

    Den Organisationseinheiten des BMAS stehen bedarfsorientiert Teamcoachings und Teamentwicklungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Teamentwicklung im BMAS zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu stärken, gemeinsame Arbeitsprozesse klar zu strukturieren und ein vertrauensvolles, kollegiales Miteinander zu fördern. Teamentwicklungsmaßnahmen ermöglichen es den Teams, Dynamiken bewusst wahrzunehmen, Abläufe zu reflektieren und auf Augenhöhe gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
    Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Kennung des Verfahrens: a587dfd1-321e-4716-a92d-f42a7d11cc98 Interne Kennung: ZVS-04812-7/40 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79998000 Coaching 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Betrug oder Subventionsbetrug: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Bildung krimineller Vereinigungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Bildung terroristischer Vereinigungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Insolvenz: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Interessenkonflikt: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Rein nationale Ausschlussgründe: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Schwere Verfehlung: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen werden,
    1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,

    2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,

    3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,

    4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.

    Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Coaching im BMAS
    Los 1 Einzelcoaching für neue und bestehende Führungskräfte Beschreibung: Führungskräfte, die neu in ihre Funktion hineinwachsen, sollen in den ersten neun Monaten ihrer Tätigkeit intensiv und kompakt auf ihre neue Führungsaufgabe vorbereitet und durch einen erfahrenen Coach begleitet werden.
    Ziel ist es, insbesondere diesen Führungskräften einen sicheren Start zu ermöglichen, damit sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen und erweitern lernen. Sie sollen frühzeitig mit den Chancen und Risiken von Führung vertraut gemacht werden, um so von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Sie sollen damit ein nachhaltiges Führungsverständnis und -verhalten erwerben, welches sie im weiteren Berufsleben begleitet und weiter befähigt.
    Die Führungskräfte sollen im Coaching die Gelegenheit erhalten, ihr individuelles Führungsverhalten zu reflektieren, persönliche Entwicklungsfelder alltagsnah zu identifizieren und sich in ihrer Führungsrolle zu professionalisieren. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von sozialen, kommunikativen und persönlichen Fähigkeiten, die eigenverantwortliches Handeln stärken und alle Anwendungsbereiche systemisch durchdringen.
    Das individuelle und bedarfsorientierte Coaching findet in der Regel in den Räumen im BMAS an den Standorten Berlin oder Bonn. Es stehen pro Führungskraft maximal 15 Coaching-Einheiten à 60 Minuten zur Verfügung. Es ist von ca. 20-25 neuen Führungskräften pro Jahr auszugehen.
    Darüber hinaus sollen auch bestehende, erfahrene Führungskräfte im BMAS im Rahmen von Coaching in herausfordernden Prozessen des Führungsalltages begleitet und unterstützt werden. Der jeweilige zeitliche Umfang wird je nach Coachinganliegen/-bedarf individuell abgestimmt. Es ist von ca. 10 Coachings pro Jahr für diese Zielgruppe auszugehen.
    Die Coachees sollen aus einem Pool von mindestens je 5 Coaches pro Standort Bonn und Berlin auswählen können. Beizubringen ist von ihnen der einschlägige Nachweis einer zertifizierten systemischen Coaching-Ausbildung. Darüber hinaus sollen die Coaches eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als systemischer Coach vorweisen können. Der Anbieter soll mind. 3 Jahre Erfahrung mit Führungskräfte-Coachings haben und Referenzen im öffentlichen Dienst aufweisen, auf die er sich berufen kann.
    Die Coaches sollen einen einschlägigen Nachweis einer systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer vergleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden bzw. mind. 12 Monaten erbringen. Darüber hinaus sollen die Coaches eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als systemischer Coach vorweisen können. Der Anbieter soll mind. 5 Jahre Erfahrung mit Führungskräfte-Coachings haben und Referenzen im öffentlichen Dienst aufweisen, auf die er sich berufen kann.
    Die Coachings erfolgen in deutscher Sprache.
    Die Organisation der Termine, die Durchführung sowie die inhaltliche Aufbereitung erfolgen durch den Anbieter. Die Termine sind persönlich und individuell mit dem Coachee zu vereinbaren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist keine elektronische Abwicklung der Coachings gewünscht.
    Die Coachings sollen voraussichtlich ab September 2026 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren starten, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.
    Die im Angebot enthaltene Vergütung für eine Coaching-Einheit (60 Minuten pro Einheit) soll alle erforderlichen und gewöhnlichen Nebenleistungen (z.B. Bürokosten, Sekretariat, Abschriften, übliche sachliche Aufwendungen, Vor- und Nachbereitungen) sowie alle Kosten für Reise und Unterkunft inkludieren.
    Die Vergütung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistung.
    Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form gemäß § 3 Absatz 1 E Rechnungsverordnung erfolgen.
    Bei einer Terminabsage seitens des Coachees zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden dem BMAS 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt, bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin der volle Honorarsatz.

    Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Interne Kennung: ZVS-04812-7/40 Los 1 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79998000 Coaching Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere 12 Monate - siehe Vergabeunterlagen 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein Zusätzliche Informationen: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1., Nr. 2. und Nr. 3 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
    1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
    1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich Systemisches Coaching;
    1.2 Fachkenntnis und mind. 3 Jahre Erfahrung in Führungskräfte-Coachings;
    1.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind.
    Die zu Nr. 1.1 bis 1.3 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über berufliche Tä-tigkeiten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktperso-nen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben).
    Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
    Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
    1.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau
    Als Nachweise zu 1.4 ist eine Eigenerklärung zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorge-legt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Per-sonals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    2. Nachweis der Kompetenz der jeweiligen Coaches in folgenden Aufgaben- und
    Themenbereichen:
    2.1. Fachkenntnis im Systemischen Coaching
    2.2 Besondere Fachkenntnis und Kompetenz im Bereich von Führungskräfte- Coachings (mind. 3 Jahre)
    2.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind.
    Die zu Nr. 2.1 bis 2.3 geforderten Nachweise des Coaches sind in einer Referenzliste über berufliche Tätigkei-ten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
    2.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau
    Als Nachweise der Coaches zu 2.4 sind jeweils Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Be-scheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für jeden Coach zu erbringen:
    2.5 Nachweis einer zertifizierten systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer ver-gleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden innerhalb von mind. 12 Monaten.
    Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung sind für jeden Coach zu erbringen:
    2.6 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1.2 genannten Themen- und Aufgabenbereichen
    2.7 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als systemischer Coach
    Die Coaches sind namentlich zu benennen. Als Nachweise zu 2.5 bis 2.7 sind entsprechende Qualifikations-nachweise und Eigenerklärungen zu erbringen, anhand derer die Qualifikation und Erfahrung belegt werden kann. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Alle Coaches müssen die o. g. Kompetenzen abdecken und über entspre-chende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    3. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
    3.1 Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
    3.2 Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 3.1. genannten Personen zu erbringen:
    3.2.1 über eine deutschsprachige Projektleitung und/oder Stellvertretung
    3.2.2 über eine zertifizierte systemische Coaching-Ausbildung (siehe 2.5)
    3.2.3 über mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Führungskräfte-Coaching
    3.2.4 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland,
    vorzugsweise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jahre sind.
    Als Nachweise zu 3.2.1 bis 3.2.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Qualifika-tion belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheini-gungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des ein-gesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Projektleitung und Stellvertretung müssen die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    Siehe Dokument 3 der Vergabeunterlagen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823515 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813354 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/02/2026 23:59 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002 Titel: Coaching im BMAS
    Los 2 Teamcoaching/-entwicklung Beschreibung: Die Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeiten engagiert und leistungsfähig an den vielfältigen Aufgaben des Hauses.
    In diesem Rahmen unterstützt das BMAS seine Organisationseinheiten mit bedarfsorientierten Teamcoachings und Teamentwicklungsmaßnahmen. Die Teamentwicklung im BMAS zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu stärken, gemeinsame Arbeitsprozesse klar zu strukturieren und ein vertrauensvolles, kollegiales Miteinander zu fördern. Teamentwicklungsmaßnahmen ermöglichen es den Teams, Dynamiken bewusst wahrzunehmen, Abläufe zu reflektieren und auf Augenhöhe gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
    Die Teamentwicklungen finden immer in Präsenz statt, entweder in den Räumlichkeiten des BMAS in Bonn und Berlin oder in Tagungshotels der jeweiligen regionalen Umgebung. Die Teamentwicklungen haben einen Leistungsumfang von maximal 12 Zeitstunden (1-tägig) bzw. 16 Zeitstunden (1,5-tägig), einschließlich einer Vor- und Nachbereitungszeit von 4 Zeitstunden.
    Von den Coaches wird eine anerkannte, zertifizierte systemische Coachingausbildung erwartet, mit dem Schwerpunkt auf Team- und Gruppendynamik. Eine zusätzliche Mediationsausbildung ist wünschenswert. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Durchführung von Teamentwicklungen/Teamcoachings ist ebenso Voraussetzung wie nachweisbare Referenzen aus dem Öffentlichen Dienst.
    Die Teams sollen aus einem Pool von mindestens 12 Coaches in Berlin und 6 Coaches in Bonn auswählen können. Diese Coaches sollen für die Auswahl einen aussagekräftigen Lebenslauf zur Verfügung stellen inkl. eines kurzen Vorstellungsvideos.
    Es ist von ca. 65 Teamentwicklungsmaßnahmen pro Jahr auszugehen.
    Die nachgefragten Maßnahmen sollen zeitnah stattfinden können, spätestens drei Monate nach Bedarfsanmeldung.
    Die Teamentwicklungsmaßnahmen erfolgen in deutscher Sprache.
    Die Datenschutzgrundverordnung ist hinsichtlich Datenumgang, -speicherung und -löschung zu beachten; es wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO abgeschlossen.
    Jede Teamentwicklungsmaßnahme soll per standardisiertem Fragebogen evaluiert werden.
    Fest vereinbarte Termine unterliegen folgenden Stornierungsbedingungen, falls sie von Seiten der Auftraggeberin abgesagt werden:
    a. Weniger als 21 Kalendertage vorher: 25% des vereinbarten Honorars
    b. Weniger als 14 Kalendertage vorher: 50% des vereinbarten Honorars
    c. Weniger als 7 Kalendertage vorher: 75% des vereinbarten Honorars
    Vorgesehen ist eine 3-jährige Vertragslaufzeit (mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr), die mit Zuschlagserteilung beginnt, voraussichtlich ab September 2026.
    Für die Leistungsteile ist mit dem Angebot eine detaillierte Kostenkalkulation vorzulegen. Diese soll die Vergütung für eine 1-tägige bzw. 1,5-tägige Teamentwicklungsmaßnahme inklusive aller erforderlichen und gewöhnlichen Nebenleistungen wie Bürokosten, übliche sachliche Aufwendungen, sowie Reise- und Unterkunftskosten sowie etwaige Tagungspauschalen am Veranstaltungsort beinhalten.
    Die Vergütung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten Leistung und ist im Rahmen der Rechnungsstellung nachzuweisen. Erbrachte Teilleistungen werden aufaddiert. Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form gemäß § 3 Absatz 1 E Rechnungsverordnung erfolgen.

    Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Interne Kennung: ZVS-04812-7/40 Los 2 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 79998000 Coaching Optionen: Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere 12 Monate - siehe Vergabeunterlagen 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Berlin (DE300) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:  5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein Zusätzliche Informationen: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1., Nr. 2. und Nr. 3 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
    1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
    1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich Systemisches Coaching;
    1.2 Fachkenntnis und mind. 3 Jahre Erfahrung in Führungskräfte-Coachings;
    1.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind.
    Die zu Nr. 1.1 bis 1.3 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über berufliche Tä-tigkeiten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktperso-nen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben).
    Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
    Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
    1.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau
    Als Nachweise zu 1.4 ist eine Eigenerklärung zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorge-legt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Per-sonals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    2. Nachweis der Kompetenz der jeweiligen Coaches in folgenden Aufgaben- und
    Themenbereichen:
    2.1. Fachkenntnis im Systemischen Coaching
    2.2 Besondere Fachkenntnis und Kompetenz im Bereich von Führungskräfte- Coachings (mind. 3 Jahre)
    2.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind.
    Die zu Nr. 2.1 bis 2.3 geforderten Nachweise des Coaches sind in einer Referenzliste über berufliche Tätigkei-ten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
    2.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau
    Als Nachweise der Coaches zu 2.4 sind jeweils Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Be-scheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für jeden Coach zu erbringen:
    2.5 Nachweis einer zertifizierten systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer ver-gleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden innerhalb von mind. 12 Monaten.
    Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung sind für jeden Coach zu erbringen:
    2.6 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1.2 genannten Themen- und Aufgabenbereichen
    2.7 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als systemischer Coach
    Die Coaches sind namentlich zu benennen. Als Nachweise zu 2.5 bis 2.7 sind entsprechende Qualifikations-nachweise und Eigenerklärungen zu erbringen, anhand derer die Qualifikation und Erfahrung belegt werden kann. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Alle Coaches müssen die o. g. Kompetenzen abdecken und über entspre-chende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    3. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
    3.1 Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
    3.2 Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 3.1. genannten Personen zu erbringen:
    3.2.1 über eine deutschsprachige Projektleitung und/oder Stellvertretung
    3.2.2 über eine zertifizierte systemische Coaching-Ausbildung (siehe 2.5)
    3.2.3 über mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Führungskräfte-Coaching
    3.2.4 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland,
    vorzugsweise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jahre sind.
    Als Nachweise zu 3.2.1 bis 3.2.4 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Qualifika-tion belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheini-gungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des ein-gesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Projektleitung und Stellvertretung müssen die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
    Siehe Dokument 3 der Vergabeunterlagen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823515 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813354 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/02/2026 23:59 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind

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