Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2 (оригинал извещения) (Германия - Тендер #68420771) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wallfahrtsstadt Werl Номер конкурса: 68420771 Дата публикации: 11-11-2025 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wallfahrtsstadt Werl (ID: ORG-0001)
Address: Hedwig-Dransfeld-Str. 23, Werl, 59457
Contacts:
Tel: +49 2922800-1023
Email: zentralevergabestelle@werl.de
Web: https://www.werl.de
Company ID: 03 ZZZ0 0000 0465 72
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster (ID: ORG-0002)
Address: Albrecht-Thaer-Straße 9, Münster, 48147
Contacts:
Tel: +49 251411-3514
Email: vergabekammer@brms.nrw.de
Web: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Company ID: 05515-03004-07
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) (ID: ORG-0003)
Address: , Bonn, 53119
Contacts:
Tel: +49228996100
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Company ID: 0204:994-DOEVD-83
Description: Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone im Historischen Stadtkern. Das Planungsareal betrifft ein vermutetes Bodendenkmal. Es ist mit Befunden und Funden vom (Früh-)Mittelalter bis in das 20. Jh. zu rechnen. Das ausgewiesene Areal tangiert in vollem Umfang Flächen von archäologischem Belang innerhalb des historischen Stadtkerns von Werl, für den auf Basis bisher durchgeführter archäologischer Dokumentationsmaßnahmen grundsätzlich von einer hervorragenden und tiefgreifenden Befunderhaltung mit teilweise sehr komplexer Stratigraphie auszugehen ist. Vor der Bebauung der Fläche muss als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des archäologischen Fundareals die Quellensicherung durch eine archäologische Ausgrabung und Dokumentation im Bereich des Fundareals gewährleistet werden. Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungskonzept (= Grobkonzept) beizufügen. Das Grobkonzept wird vom AG und der LWL-AfW geprüft. Sofern erforderlich, können die LWL-AfW und der AG Veränderungen am Grobkonzept einfordern. Gelangen die LWL-AfW und der AG zu der Überzeugung, dass das eingereichte Grobkonzept fachlich unzureichend oder fehlerhaft ist, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Vor Beginn der Maßnahme muss der AN einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde stellen, dem das geprüfte Grobkonzept des vorgesehenen AN beizufügen ist. Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Grabungsrichtlinien der LWL-AfW und den aktuellen Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der BRD durchgeführt und dokumentiert werden.
Issue Date: 07.11.2025 02:00
Submission Deadline: 11.11.2025 11:00
CPV Codes: 71351914
Documentation: