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Knickkopfleuchte ex-geschützt (Германия - Тендер #68074666)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: e-Vergabe
Номер конкурса: 68074666
Дата публикации: 28-10-2025
Источник тендера:


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Ausschreibungsdetails Knickkopfleuchte ex-geschützt

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:

28.10.2025

Abgabefrist Angebot:

02.12.2025 11:30

Geschäftszeichen:

B 20.13 - 0519/25/VV : 1

Vergabestelle:

Beschaffungsamt des BMI

Letzte Änderung:

28.10.2025 10:16

Meine e-Vergabe

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Straße, Hausnummer: Brühler Straße 3 Postleitzahl (PLZ): 53119 Ort: Bonn Telefon: +49 22899610-2613 Telefax: +49 2289961087-1000 E-Mail: B20.13@bescha.bund.de Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen B 20.13 - 0519/25/VV : 1 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
  • elektronisch
  • ohne elektronische Signatur (Textform)
  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

  • b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 02.12.2025 - 11:30 Uhr Ablauf der Bindefrist 22.01.2026 c) Sprache deutsch 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
    https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=812514 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Knickkopfleuchten, ex-geschützt
    Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 220 Stück Knickkopfleuchten, ex-geschützt und passendes Zubehör.
    Die geschätzte Höchstmenge beträgt 220 Stück. Bis zu dieser Höchstmenge kann aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
    b) CPV-Codes Hauptteil (1):

Wiederaufladbare elektrische Handleuchten (31521330)

c) Ort der Leistungserbringung Beliebiger Ort
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: ..
Ende: ..
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Mit dem Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe einzureichen.
12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. 14. Sonstige Angaben Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
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Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
- Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Ab-ruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des
Innern, für Bau und Verkehr.
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der
Stadtgemeinde Bremerhaven.
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg.
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:
die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
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