Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale) (Германия - Тендер #67897770)
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Ausschreibungsdetails Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale)
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Gesundheit 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des
Universitätsklinikum Halle (Saale) Beschreibung: Die Universitätsklinikum Halle (UKH) ist der zentrale Leistungserbringer in der stationären Krankenversorgung sowie in Forschung und
Lehre. Mit dieser Vergabe wird ein Unternehmen für die Erbringung der Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke gesucht. Kennung des
Verfahrens: e3975c3a-c614-4508-a8e3-ec6491457a3f Interne Kennung: HAL_UK_2025_02 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1
Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen 2.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Halle (Saale),
Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 441,000 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6
Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach
§§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde
gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §
263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e
Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde
gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1
Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder
Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine
Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB):
Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des
§ 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend)
Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen)
Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB):
Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis:
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung
oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach
§§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der
Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1
AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung wegen
Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen
Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der
Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen
das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11
SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4
des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
(zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im
Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke des Universitätsklinikum Halle (Saale) Beschreibung: Die
Universitätsklinikum Halle (UKH) ist der zentrale Leistungserbringer in der stationären Krankenversorgung sowie in Forschung und Lehre. Mit dieser Vergabe wird ein Unternehmen für die
Erbringung der Dienstleistung und Software zur Rezeptabrechnung (Taxation) für die Universitätsapotheke gesucht. Interne Kennung: HAL_UK_2025_02 5.1.1 Zweck Art des
Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist einseitig
berechtigt, den Vertrag zweimalig um 12 Monate zu verlängern. 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum
Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 48 Monat 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus
EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine
und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. dieser Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet (Textform)
2. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmer-einsatz ist dieses
Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
3. ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- /
Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
4. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von
Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) (Textform)
5. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der
Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF- Datei in selbst zu
wählender Form einzureichen.)
6. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen
Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
7. vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (Textform)
8. Firmenpräsentation inkl. Angaben zu Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur, Entwicklung, Standorte, durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl, Zahl der Fachkräfte in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte. (Die Kurzpräsentation ist als PDF-Datei in selbst zu
wählender Form einzureichen.)
9. Eintragungs-/ Registernachweise für die natürliche / juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Kammereintrag für Freiberufler,
Partnerschaftsregister, Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen (nicht älter als 6
Monate) (in einfacher Kopie)
10. Gesamt-Netto-Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages für Aufträge in der EU (in Textform)
Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss insgesamt für die vorgenannten Geschäftsjahre mindestens 1,1 (einskommaeins) Millionen EUR betragen.
11. Eigenerklärung über das Nachkommen der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
12. Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio.
EUR
13. 3 (drei) Referenzen inkl. Referenzbestätigungen oder Eigenerklärungen (Angabe der Referenzen im Tabellenblatt „Referenzen“ in der Datei Teilnahme_Eignungsmatrix;
Referenzbestätigungen in einfacher Kopie oder Eigenerklärungen in Textform)
Mindestangaben / Mindestanforderungen:
a) Name der Referenz,
b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail-Adresse)
c) Anzahl der Mitarbeiter des Referenzauftraggebers von mind. 1000
d) Referenz nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung
e) Referenz ist ein Universitätsklinikum oder Maximalversorger
f) Anzahl der abgerechneten Rezepte p.a.
14. Eigenerklärung / Bestätigung über die Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards: die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sind mit den Grundsätzen "Privacy by
Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren. Die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird
sichergestellt. Die Beachtung der Datensparsamkeit sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt. (in Textform)
15. Eigenerklärung / Bestätigung über die Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards: für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes werden Maßnahmen zur
Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt. (in Textform).
16. Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der
strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister,
Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher
Kopie) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber durch eine Eigenerklärung
bestätigt, dass er den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt
erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) für Aufträge in der EU, mit
folgender Mindestanforderung:
- mind. 1,1 Mio Euro (Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024)
unterschrieben (Textform) vorgelegt hat. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
vorgelegt hat.
Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio.
EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall
die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine Referenzliste mit
Aufträgen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Der/Die Bewerber:in hat im Reiter ""Referenzen Rezeptabrechnung"" dieser Datei 3 (drei) Referenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Mindestanforderungen:
a) Name der Referenz,
b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse)
c) Anzahl der Mitarbeiter von mind. 1.000
d) Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück
vollständig ausgefüllt hat. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in betreibt und entwickelt die genutzte und angebotene Abrechnungssoftware (Taxation)
selbst und verfügt über die notwendigen Nutzungs- und Eigentumsrechte. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in hostet und
betreibt die Software in dem Bereich des Auftragsgegenstandes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Erüllt, wenn der/die Bewerber:in
in dem Bereich des Auftragsgegenstandess über Server verfügt, auf die ein aktuelles Betriebssystem installiert ist. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in in dem Bereich des Auftragsgegenstandes über ein Archiv-/Datenmanagementsystem verfügt. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der
Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in über eine produktive Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem Dedalus ORBIS und zum Software für Zytostatika-Herstelle
Zenzy II verfügt. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in in dem Bereich des Auftragsgegenstandes über eine Schnittstelle
zum Warenwirtschaftsprogramm der Apotheke CGM Amor verfügt. Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in über Systeme in dem
Bereich des Auftragsgegenstandes verfügt, deren primäre Anwenderspreche deutsch ist. Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in gewährleistet,
dass die in seinen Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes verarbeiteten Daten (Serverstandort) ausschließlich im Geltungsbereich der EU-DSGVO verbleiben und und die Benutzerdaten
geschützt und verschlüsselt abgelegt werden. Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes
sicherstellt, dass sie mit den Grundsätzen "Privacy by Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren sind, die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung,
Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sichergestellt wird und eine Beachtung der Datensparsamkeit, sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt.
Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass sämtliche Daten konform mit
dem EuGH-Urteil „Schrems II“ dokumentiert, gespeichert und bearbeitet werden. Kriterium: Informationssicherheit Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in für die Systeme in
dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Erfüllt, wenn der/die Bewerber:in eine Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach
DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweißt. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen Informationen über die zweite Phase eines
zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das
Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das
Erstangebot vor 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=810697 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische
Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=810697 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge: 14/11/2025 10:00 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches
Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale) Informationen über die
Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Organisation, die Angebote
entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle
Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR Identifikationsnummer: DE811574983 Abteilung: Kaufmännische Direktion Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle E-Mail: vergabe@uk-halle.de Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020 Internet-Adresse: https://www.umh.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1
ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale) Identifikationsnummer: 03455141536 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 NUTS-3-Code: Halle
(Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 345 5141529 Fax: +49 345 5141115 Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 892b333c-8132-4a0b-8258-4517ac382ffb - 02 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2025 08:19 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: e3975c3a-c614-4508-a8e3-ec6491457a3f Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=810697&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 9098aa16-537b-4f26-ab78-6bb5d28bcd00Sitzung erneuern
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