Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25 (Германия - Тендер #67897769)
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Ausschreibungsdetails Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
Mehr lesen Veröffentlichungsdatum:
22.10.2025
Abgabefrist Teilnahme-Antrag:
24.11.2025 09:00
Geschäftszeichen:
VOEK 331-25
Anzahl Lose:
2
Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten für:
Verfahren
Vergabestelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verdingungsstelle
Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in
München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25 Beschreibung: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
zur Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Direktion München, in 2 Losen
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen:
Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans,
Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans
zu vergeben. Kennung des Verfahrens: e7db6eea-1e68-46b3-8d6c-0cc338fbbe07 Interne Kennung: VOEK 331-25 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes
Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71321000 Technische
Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71321200 Heizungsplanung Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71321400 Beratung im Bereich Belüftung 2.1.2
Erfüllungsort Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße 80937 Ort: München Postleitzahl: 80397 NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Siedlung 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem
Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
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3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
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4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe
zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die
DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung
der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
---
9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei
umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen.
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11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung
der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine
Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail,
sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
---
13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung
von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die
e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen,
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht.
Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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16.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
17.
Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig. Die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbestimmungen stellen eine Mindestanforderung dar.
Die Inhalte sind nicht verhandelbar.
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18. In dem Teilnahmeantrag sind Angaben zum Unternehmen zu machen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register
oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher
Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
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19. Falls zutreffend ist ein einzureichen: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der
Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie
der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
---
20. Falls zutreffend ist einzureichen: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe (Anlage B-04) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.5 Bedingungen für die
Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an
einen Bieter vergeben werden können: 2 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Rein nationale Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft
(bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 "Eignungsanforderungen" i.V.m. Anlage_B-02 "Bewerberauskunft_Eigenerklärung"
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der
EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage
B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
- Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Betrug oder Subventionsbetrug: Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung
terroristischer Vereinigungen: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insolvenz: Interessenkonflikt: Mangelhafte Erfüllung eines
früheren öffentlichen Auftrags: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Schwere Verfehlung: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Zahlungsunfähigkeit: 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Titel: Los 1
Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Beschreibung: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit
der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte
Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von
Mehrfamilienwohnhäusern.
Die zu erbringenden Leistungen entsprechen dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß HOAI § 19 HOAI 2021, Anlage 3, Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundleistungen) sowie Anlage 9 (Besondere
Leistungen zur Flächenplanung).
Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der zu erbringenden Grundleistungen nach HOAI (Anlagen 3 und 5) bereits im Rahmen des städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Wettbewerbs erbracht werden und auf dieser Grundlage vom Wettbewerbssieger der Rahmenplan als Grundlage des Bebauungsplanes erstellt wird.
Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung
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Los 1 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-,
Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße Ort: München Postleitzahl: 80937 NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben
zum Erfüllungsort: Siedlung 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 13/07/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 5.1.6
Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind
anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet
für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage
B-03 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
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3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
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4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe
zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die
DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung
der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei
umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen.
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11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung
der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine
Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail,
sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die
e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen,
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht.
Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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16. Wertung der Teilnahmeanträge:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (mehr als fünf), wird die Auftraggeberin anhand des in der Anlage
A-03-Wertung_Teilnahmeanträge genannten Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei
Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben.
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17. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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18. Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig. Die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbestimmungen stellen eine Mindestanforderung dar.
Die Inhalte sind nicht verhandelbar. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der
Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Für das Projekt muss mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e
Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als
Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 8 Jahren Berufserfahrung. –
Mindestanforderung –
Für das Projekt muss neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation
für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder
vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung –
Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw.
Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der
fachspezifischen Berufsausbildung und ggf. Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar). – Mindestanforderung –
Für jedes Los gesondert hat der Bewerber die für das Los vorgesehenen Personen in der Tabelle in der Ziffer 10 der Anlage B-02_Bewerberauskunft Eigenerklärung unter Nennung des
• Projektleiters
• Stellvertretenden Projektleiter
• Projektmitarbeiter
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
• Name
• Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung)
• Unternehmenszugehörigkeit seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
• Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation
• Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
• Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dass das Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/-in“ des Einzelbewerbers oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bewerbergemeinschaft liegt als Anlage vor.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden. Anhand der
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2 Millionen Euro pro Jahr
für Personenschäden sowie mindestens 300.000 Euro für Sachschäden und mindestens 300.000 Euro für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung ist abzugeben. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt 3 oder mehr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte
Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre
sein, um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als
Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Mindestanforderung:
Zwei Planungsreferenzen eines Bebauungsplans (Honorarzone III oben) mit einer Flächengröße des Geltungsbereiches von min. 8 ha in einer Großstadt in Deutschland
Jegliche Referenzen sind zulässig, sobald der Satzungsbeschluss gefasst wurde und dieser nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (01.07.2020 – Ende der Bewerbungsfrist). Referenzen, die
weitestgehend abgeschlossen sind, also unmittelbar vor dem Satzungsbeschluss stehen, sind ebenfalls zugelassen. Das Datum der geplanten Beschlussfassung ist anzugeben.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzgebern je Los einzureichen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung
beurteilen kann. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle
Anforderungen Beschreibung: Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die
Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und
Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt
mind. 200.000 Euro netto und wenn der Umsatz (netto) der ausgeschriebenen Leistungsart der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 200.000 Euro netto beträgt. Bei
Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Anhand der
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Gefordert ist ein
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein vergleichbarer Registerauszug (nicht älter als sechs Monate).
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins
Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im
Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis
gebeten. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des
Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der
Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung 60 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt
und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien. Beschreibung: Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien:
Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein.
Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen.
Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot
muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des
Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat,
insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen
kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben:
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %):
Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar.
Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte).
„0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In
diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand
der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel. Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium —
Zahl: 60 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität-Konzept Gewichtung 40 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien. Beschreibung: Das Zuschlagskriterium
„Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll
deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten
Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des
jeweiligen Loses bezieht, abzugeben.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt,
die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von
Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern
übereinstimmen.
Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier
ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot
nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/11/2025 Internetadresse der
Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809078 Ad-hoc-Kommunikationskanal: Name: Vergabeplattform URL: https://www.evergabe-online.de 5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026 Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=809078 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für
den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 09:00 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und
Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die
Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin
eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber
nicht.
Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Matrix, aufgeteilt nach Losen:
Gesamtumsatz – maximal mögliche Punktzahl 10
(siehe Ziff. 6 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“)
Gewertet wird der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Bauleitplanung wie folgt:
Bis 200.000,00 Euro = 0 Punkte
ab 200.000,01 bis 300.000,99 Euro = 1 Punkte
ab 300.001,00 bis 400.000,99 Euro = 2 Punkte
ab 400.001,00 bis 500.000,99 Euro = 3 Punkte
ab 500.001,00 bis 600.000,99 Euro = 4 Punkte
ab 600.001,00 Euro = 5 Punkte
Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert.
Referenzen – maximal mögliche Punktzahl 50
(siehe Ziff. 11 ff. der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“)
Gewertet werden die Referenzen gemäß Tabelle (siehe Ziffer 1.5 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich
- Entwicklung im Bestand und Integration des Bestands,
- Umgang mit hoher baulicher Dichte und Nutzungsdiversität,
- Umgang mit hohen Anforderungen an Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit
- Umgang mit vorhandenem Baumbestand und Grünflächen
- einer Auftraggeberschaft durch einen Investor/Behörde (abweichend von Kommune) gewertet.
Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert.
Unternehmensgröße und –struktur – maximal mögliche Punktzahl 20
(siehe Ziff. 9 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
(Vollzeit) in dem Bereich Bauleitplanung, wie folgt:
ab 4 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkte
ab 6 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte
ab 8 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte
ab 10 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte
ab 12 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte
Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 4 multipliziert.
Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen – maximal mögliche Punktzahl 20
(siehe Ziff. 10 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“)
Gewertet wird die Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen im Ganzen (keine Bewertung der Einzelpersonen) gemäß nachfolgender Tabelle (siehe 1.6 der Anlage
A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich
- Mitarbeit bei einer der dargelegten Referenzen
- Erfahrung bei der Aufstellung und Abstimmung von Bebauungsplänen
- Erfahrung mit Satzungen mit einer vergleichbaren Flächengröße des Geltungsbereichs und inhaltlichen Komplexität
Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert.
weitere Details: siehe Vergabeunterlagen Anlage A-03_Wertung_Teilnahmeanträge Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische
Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern
des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung
müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle
unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte
Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Organisation, die zusätzliche
Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Organisation, die Angebote
entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002 Titel: Los 2
Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Beschreibung: Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit
der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte
Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von
Mehrfamilienwohnhäusern.
Die zu erbringenden Leistungen entsprechenden Grundleistungen des Leistungsbildes Grünordnungsplan gemäß HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Lph. 1 bis 4.
Die in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 genannten, zusätzlichen Festlegungen zu den zu erbringenden Leistungen und die teilweise unter dieser Ziffer genannten
Konkretisierungen und Ergänzungen von zu erbringenden Leistungen sind in der Angebotsstellung zu beachten.
Die Leistungen im Bereich der Grünordnungsplanung wurden der Anlage 5 der HOAI 2021 entnommen, jedoch mit folgenden ergänzenden Maßgaben: im Folgenden in der Anlage
C-02_Leistungsbeschreibung aufgeführt sind die Leistungen (jeweils mit den Buchstaben der HOAI aufgelistet), die aus Sicht der Auftraggeberin tatsächlich erbracht werden müssen; ferner
sind – ebenso wie bereits in Ziffer 2 (Anlage C-02_Leistungsbeschreibung) – zu erbringende Leistungen gegenüber der HOAI konkretisiert und ergänzt: Für die Bearbeitung der Leistungen
des Grünordnungsplans sind die Freiflächenorientierungswerte der LHM heranzuziehen und die erforderlichen Berechnungen zu erarbeiten.
Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Interne Kennung: VOEK 331-25 -
Los 2 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-,
Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros 5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße Ort: München Postleitzahl: 80937 NUTS-3-Code: München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben
zum Erfüllungsort: Siedlung 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 13/07/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4 Verlängerung Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 5.1.6
Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind
anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet
für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage
B-03 in gleicher Form einzureichen.
---
2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
---
3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
---
4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
---
5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe
zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
---
6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die
DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung
der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
---
7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
---
8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
---
9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei
umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
---
10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die
Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen.
---
11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung
der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
---
12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine
Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail,
sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren
zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
---
13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
---
14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die
e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
---
15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen,
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht.
Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
---
16. Wertung der Teilnahmeanträge:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (mehr als fünf), wird die Auftraggeberin anhand des in der Anlage
A-03-Wertung_Teilnahmeanträge genannten Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin wird maximal fü
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