Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V (Германия - Тендер #67423850) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesministerium für Gesundheit Номер конкурса: 67423850 Дата публикации: 02-10-2025 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bundesministerium für Gesundheit (ID: ORG-0000)
Address: Rochusstr. 1, Bonn, 53123
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Tel: +49228-9941-0
Email: JE2@bmg.bund.de
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Die Vergabekammern des Bundes (ID: ORG-0001)
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Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) (ID: ORG-0002)
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Tel: +49228996100
Email: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Company ID: 0204:994-DOEVD-83
Description: Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in den §§ 92a und 92b SGB V den Innovationsfonds gesetzlich verankert. Mit dem Innovationsfonds wurde die Möglichkeit dafür geschaffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue und innovative Versorgungsformen und Vorhaben der Versorgungsforschung fördern kann, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, dauerhaft in die GKV-Regelversor-gung aufgenommen zu werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) 2024 wurde der Innovationsfonds verstetigt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gesetzlichen Auftrag, eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds zu veranlassen (§ 92a Abs. 5 SGB V). Gemäß diesem Auftrag übersendet das BMG dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dazu fördert der Innovationsfonds neue Versorgungsformen (NVF) und die patientenzentrierte Versorgungsforschung (VSF). Die Förderung der Versorgungsforschung umfasst die Evaluation von Richtlinien des G-BA, medizinische Leitlinien sowie Meldesysteme zur Förderung der Patientensicherheit. Dafür stehen jedes Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 40 Millionen Euro für die Förderung von Versorgungsforschung, wovon mindesten 5 Millionen Euro für die Förderung der Entwicklung und Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien vorgesehen sind, für die ein besonderer Bedarf besteht. Auf die §§ 92a, b SGB V sowie auf die Begründungstexte zu den gesetzlichen Vorschriften und deren Änderungen mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG 2020), dem Digital-Gesetz (DigiG 2024) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG 2024) wird verwiesen. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Issue Date: 30.09.2025 01:00
Submission Deadline: 02.10.2025 14:00
CPV Codes: 73110000
Documentation: