Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1) (Германия - Тендер #67157895)
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Ausschreibungsdetails Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)
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Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB Haupttätigkeiten des
öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und
Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1) Beschreibung: Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter
verfahrensorientierter Beschleu-
nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo-
dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef-
fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten
MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von
Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die
Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige
MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen
zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi-
schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im
Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen.
Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh-
merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe-
schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt
der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews
durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die
Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla-
nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni-
gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung
von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im
weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer-
den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied-
liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von
der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo-
dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich
möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen.
Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh-
lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung
sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert
werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä-
gen zur Nutzung von KI) zu formulieren. Kennung des Verfahrens: 3c0ddb44-fcf2-4720-a49c-7f54de7011c4 Interne Kennung: 10.05.06-25.2 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes
Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 2.1.2
Erfüllungsort NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210,084.03 Euro 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche
Informationen: Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe" Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Bildung krimineller Vereinigungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Bildung terroristischer Vereinigungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Insolvenz: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Interessenkonflikt: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Rein nationale Ausschlussgründe: s. Dokument "Informationen zur Vergabe" Schwere Verfehlung: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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werden. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten alle
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden. 5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes
Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1) Beschreibung: Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu-
nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo-
dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef-
fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten
MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von
Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die
Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige
MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen
zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi-
schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im
Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen.
Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh-
merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe-
schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt
der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews
durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die
Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla-
nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni-
gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung
von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im
weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer-
den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied-
liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von
der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo-
dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich
möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen.
Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh-
lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung
sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert
werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä-
gen zur Nutzung von KI) zu formulieren. Interne Kennung: 10.05.06-25.2 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Hauptklassifizierungscode (cpv): 73000000 Forschungs- und
Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Optionen: Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Vergabeunterlage
"Leistungsbeschreibung". 5.1.2 Erfüllungsort NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des
Beginns: 01/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026 5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210,084.03 Euro 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist
nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht
aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste,
kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine
strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: s. Vergabeunterlagen
"Eignungskriterien" und "Informationen zur Vergabe" 5.1.10 Zuschlagskriterien Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: s.
Vergabeunterlagen "Zuschlagskriterien" und "Informationen zur Vergabe" 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Frist für die Anforderung
zusätzlicher Informationen: 21/10/2025 23:59 Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=803443 5.1.12 Bedingungen für die
Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803443
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere
Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2025 10:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat Informationen, die nach Ablauf
der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlage
"Informationen zur
Vergabe" Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum des Eröffnungstermins: 28/10/2025 10:05 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern
vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und
Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Bundesinsitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) Identifikationsnummer: 991-10648-23 Postanschrift: Deichmanns Aue 31 - 37 Ort: Bonn Postleitzahl: 53179 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de Telefon: +49 228-004010 Internet-Adresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung /ausschreibungen/_node.htm Rollen dieser
Organisation: Beschaffer 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: 11111 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113 NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 0228 9499-0 Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca5b3453-2bb2-46c3-8b06-a369fc8155df - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2025 13:35 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: 3c0ddb44-fcf2-4720-a49c-7f54de7011c4 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=803443&cookieCheck
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