Bundesamt für Justiz in Bonn - Malerarbeiten (986/25) (Германия - Тендер #65528255) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: e-Vergabe Номер конкурса: 65528255 Дата публикации: 17-07-2025 Источник тендера: e-Vergabe |
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Veröffentlichungsdatum:17.07.2025
Abgabefrist Angebot:13.08.2025 10:00
Geschäftszeichen:986/25
Vergabestelle:Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Letzte Änderung:17.07.2025 13:24
Meine e-VergabeFormular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der BImA Straße, Hausnummer: Deichmanns Aue 31-37 Postleitzahl (PLZ): 53179 Ort: Bonn Telefon: +49 228 994010 Telefax: +49 228 994011223 E-Mail: Dirk.Kuchheuser@bbr.bund.de Internet-Adresse: b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 986/25 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene AngebotsabgabeFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Alle geforderten Unterlagen bis auf FB 213
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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