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Ausschreibungsdetails GST in NDCs - Wie werden die Ergebnisse der ersten Globalen Bestandsaufnahme in den NDCs reflektiert?
Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf "Teilnahme aktivieren" und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle Straße, Hausnummer:
Wörlitzer Platz 1 Postleitzahl (PLZ): 06844 Ort: Dessau-Roßlau E-Mail: carolin.walther@uba.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber
siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen Projekt 202423, Az 75 112/00019 3.
Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 18.08.2025 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 12.09.2025 c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788051 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 18.08.2025 - 14:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris haben in der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake, GST), die die Ambition der nationalen Klimaschutzbeiträge
(Nationally Determined Contributions, NDCs) und die Umsetzung von wirksamem Klimaschutz auf nationaler und internationaler Ebene steigern soll, 2023 wichtige Entscheidungen getroffen (UNFCCC
2023). Konkrete globale Aufforderungen zur Treibhausgasminderung für Energiesysteme, hier insbesondere die Verdreifachung des Ausbaus erneuerbarer Energien, die Verdopplung der
Energieeffizienzrate und die Abkehr von fossilen Brennstoffen sowie zum Schutz von Ökosystemen an Land und in den Meeren und zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern wurden
getroffen.
Daneben ruft die GST-Entscheidung alle Länder auf, wirtschaftsweite, alle Sektoren, Kategorien und Treibhausgase umfassende NDCs, die an 1,5 °C und den langfristigen Strategien zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen (longterm low greenhouse gas emission development strategies, LT LEDS) ausgerichtet sind, vorzulegen. Konsequent umgesetzt, würde dies eine große
Ambitionssteigerung in vielen Ländern im Vergleich zu den bisherigen NDCs bedeuten.
Laut Artikel 4.9 im Übereinkommen von Paris sollen die NDCs die Ergebnisse der globalen Bestandsaufnahme aufnehmen. Alle NDCs haben die sog. Informationen zu Transparenz, Klarheit und
Verständnis (Information for Transparency, Clarity and Understanding, ICTU) (UNFCCC 2018) zu beachten. In diesen ICTU muss unter anderem dargelegt werden, wie das NDC durch das Ergebnis der
globalen Bestandsaufnahme unterrichtet wurde.
Aktualisierte NDCs mit dem Zieljahr 2030 sowie neue NDCs mit einem Zieljahr 2035 sollen nun eingereicht werden. Zur eigentlichen Deadline am 10. Februar 2025 wurden erst wenige NDCs
eingereicht. Es wird erwartet, dass bis September 2025 eine größere Anzahl von NDCs eingereicht werden und weitere NDCs zur Vertragsstaatenkonferenz COP30 in Brasilien (10. - 21. November
2025) vorliegen.
Ziel des Projekts ist es, ein gut strukturiertes Analyseraster zu schaffen und dies zu nutzen, um möglichst quantitativ aber auch qualitativ darzustellen, inwieweit alle NDCs, die bis
31.12.2025 auf der Webseite des UNFCCC Sekretariats veröffentlicht wurden, die Ergebnisse der globalen Bestandsaufnahme in den Paragraphen 28 (mit seinen Unterparagraphen), 33, 36, 37, 39,
40 und 42 der Entscheidung (UNFCCC 2023) reflektieren. Die Teile der GST Entscheidung zu Anpassung, Mitteln zur Umsetzung, Schäden und Verlusten, Response Measures, internationaler
Zusammenarbeit und dem Ausblick sind nicht Teil der Analyse in diesem Projekt.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c) Ort der Leistungserbringung Dessau-Roßlau
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.
b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für nur ein Los 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Das Projekt beginnt unmittelbar nach
Zuschlagserteilung und endet zum 01.05.2026.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von
Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklä-rungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten im Bereich der internationalen
Klimapolitik (3 Referenzen, jeweils nicht älter als vier Jahre) des Auftragnehmenden und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am
Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Vorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und
Bearbeiter).
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.
12. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei
der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Bietergemeinschaften werden nur
berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene
Erklärung abgeben, - in der die einzelnen Mitglieder genannt sind - in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist -
in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. 14. Sonstige Angaben Für die o. g.
Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung
über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die
Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: b2a01e7e-8927-4faf-a2f3-cb14c6b4cc07 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=788051&cookieCheck
Seitenfunktionen App-Session-Id: 1abee1e0-c7c1-4a7e-aa4c-f8acce7164d1Sitzung erneuern
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