Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Kopier- und Druckerpapier (Германия - Тендер #63173919)
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Ausschreibungsdetails Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Kopier- und Druckerpapier
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Ausschreibungsunterlagen einsehen 1 Beschaffer 1.1 Beschaffer Offizielle
Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen
Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2 Verfahren 2.1 Verfahren Titel: Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von
Kopier- und Druckerpapier Beschreibung: Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopier- und Druckerpapier über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen. Der Rahmenvertrag endet
automatisch nach Ablauf dieser Zeit bzw. nach Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 353.832,00 EUR (brutto).
Die Bedarfe setzen sich zusammen aus Recyclingpapieren und Frischfaserpapieren verschiedener Sorten und Mengen.
Die Bestellung erfolgt durch Einzelabrufe der Besteller innnerhalb der Vertragslaufzeit über ein Einkaufssytem. Kennung des Verfahrens: b0e38825-3717-4355-ab01-cae76fb03d35 Interne
Kennung: OVL 272/25-11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 30197630 Druckpapier Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier Zusätzlicher
Klassifizierungscode (cpv): 30197645 Druckkarton 2.1.2 Erfüllungsort Ort: Erfurt NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01) Land: Deutschland Allgemeine Informationen 2.1.6
Ausschlussgründe Rein nationale Ausschlussgründe: I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen
bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB).
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
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Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln.
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II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
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Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
5 Los 5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000 Titel: Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Kopier- und Druckerpapier
Beschreibung: Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopier- und Druckerpapier über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen. Der Rahmenvertrag endet automatisch nach Ablauf dieser
Zeit bzw. nach Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze von 353.832,00 EUR brutto.
Die Bedarfe setzen sich zusammen aus Recyclingpapieren und Frischfaserpapieren verschiedener Sorten und Mengen.
Die Bestellung erfolgt durch Einzelabrufe der Besteller innnerhalb der Vertragslaufzeit über ein Einkaufssytem. Interne Kennung: OVL 272/25-11 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 30197630 Druckpapier Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier 5.1.2 Erfüllungsort Ort: Erfurt
NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01) Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/09/2025 Enddatum der
Laufzeit: 31/08/2027 5.1.5 Wert Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 297,337 Euro 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist besonders auch
geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden
über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für
elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und
Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische
Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten
unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen
> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. §
22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen (Nachweise) auf Verlangen des
Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen (vergleichbare Leistungen) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem
Angebot einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für
diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis
Beschreibung: 100 % Preis Fester Wert (insgesamt): 100 5.1.11 Auftragsunterlagen Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher
Informationen: 12/05/2025 Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=766909 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen
für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766909 Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Nebenangebote: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht
zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2025 10:00 +02:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80 Tag Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist
ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben. Im Weiteren gelten die
Bestimmungen des § 56 VgV:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum der Angebotsöffnung: 20/05/2025 10:01
+02:00 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch
erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne
erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische
Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle Organisation, die Angebote
entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle 8 Organisationen 8.1 ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,
Stadtkämmerei-Verdingungsstelle Identifikationsnummer: 16051000-0001-83 Postanschrift: Fischmarkt 1 Ort: Erfurt Postleitzahl: 99084 NUTS-3-Code: Erfurt, Kreisfreie
Stadt (DEG01) Land: Deutschland E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de Telefon: +49 361 6551284 Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef111226.html Rollen dieser Organisation:
Beschaffer Organisation, die Angebote entgegennimmt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Thüringer
Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Identifikationsnummer: 16900334-0001-29 Ort: Weimar Postleitzahl: 99423 NUTS-3-Code: Weimar, Kreisfreie
Stadt (DEG05) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de Telefon: 000 Fax: +49 361 573321059 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 11 Informationen zur
Bekanntmachung 11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4411db33-286e-4e56-8e55-0c7b7168f6da - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der
Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 00:00 +02:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung
offiziell verfügbar ist: Deutsch 11.2 Informationen zur Veröffentlichung Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: b0e38825-3717-4355-ab01-cae76fb03d35 Link zu dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=766909&cookieCheck Seitenfunktionen App-Session-Id:
ae45fd6b-2663-4b9c-a23b-871ae72c9870Sitzung erneuern
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