Motorway construction works (примерный перевод: Работы по строительству автомагистрали) (оригинал извещения) (Германия - Тендер #5422539) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Bayreuth Номер конкурса: 5422539 Дата публикации: 13-08-2019 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erhaltungsmaßnahme D288R
Referenznummer der Bekanntmachung: B-19-056Fahrbahnerneuerung in Betonbauweise und Instandsetzung Ingenieurbauwerke, Betr.-km 287,400 bis 292,600.
BAB A9, AS Marktschorgast – südlich AS Bad Berneck
Betr.-km 287,400 – 292,600 in Fahrtrichtung Nürnberg
– 700 m Mittelstreifenüberfahrten herstellen,
– 10 000 m3 Schichten ohne Bindemittel ausbauen,
– 80 000 m2 Asphalttragschicht herstellen,
– 3 000 m2 Asphaltbinder herstellen,
– 10 000 m2 Gussasphalt herstellen,
– 23 000 m3 gebundenen Oberbau aufbrechen,
– 75 000 m2 Betondecke 29 cm dick herstellen,
– 75 000 m2 Betongrinding herstellen,
– 15 000 m Weißmarkierung,
– 2 700 m2 Brückeninstandsetzung,
– 2 Verkehrszeichenbrücken herstellen,
– 3 Kragarme herstellen,
– 4 Mittelpfeilersanierungen an Überführungsbauwerken durchführen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180557
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180557
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180557
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180557
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Weitere Eignungsanforderung:
— Qualifikation gem. MVAS oder gleichwertiger Nachweis,
— SIVV-Schein oder gleichwertiger Nachweis,
— Qualifikation des Fahrbahnmarkierers nach ZTV M 13 oder gleichwertiger Nachweis.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180557
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Weitere Eignungsanforderung:
— Qualifikation gem. MVAS oder gleichwertiger Nachweis,
— SIVV-Schein oder gleichwertiger Nachweis,
— Qualifikation des Fahrbahnmarkierers nach ZTV M 13 oder gleichwertiger Nachweis.
Siehe Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180557
Anschrift siehe I.1)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Bayreuth