Urban planning and landscape architectural services (Германия - Тендер #50429531) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Номер конкурса: 50429531 Дата публикации: 19-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Urban planning and landscape architectural services
2024/S 014-036544
Results of design contest
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Nichtoffener einphasiger anonymer Planungswettbewerb mit vorgeschaltemtem Bewerberverfahren für die Disziplinen Landschaftsarchitektur, Architektur und Kunst
Für das Julius Kühn-Institut in Berlin-Dahlem wurde ein Masterplan erarbeitet, der einen Ausbau bei laufendem
Betrieb über die nächsten 10-12 Jahre vorsieht.
Auf Grundlage des Masterplanes soll im Zentrum der Liegenschaft ein gemeinschaftlich nutzbares "Forum"
entstehen. Hierzu sollen hochwertige Außenanlagen (ca. 6.000 qm) geschaffen werden, die sowohl dem
Aufenthalt dienen als auch zu einem repräsentativen Entree zur Liegenschaft beitragen. Das darin eingebettete
eingeschossige Gebäude soll saniert und erweitert werden (Gesamtnutzungsfläche - NUF- ca. 1.000 qm, davon
ca. 500qm im UG) und zukünftig als Kantine, institutseigene Bibliothek sowie Informationszentrum dienen.
Im Außenraum und optional im/am Gebäude sollen ein-oder mehrteilige Kunstinterventionen in die Planung
integriert werden. Der Wettbewerbsbereich umfasst neben dem o.g. Kernbereich weitere Außenanlagen des
Denkmalensembles.
Section IV: Procedure
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
1. Entwurfsidee / Leitgedanke
– Qualität des Gesamtkonzepts
– Schlüssigkeit der Durcharbeitung
2. Gestaltungskonzept/ Funktionalität
– Einbindung des Forums in das Gesamtensemble unter Beachtung der geplanten Entwicklung des Standortes gemäß Masterplan
– Korrespondenz von Nutzung und Gestaltung, räumliche und funktionale Bezüge zwischen Baukörpern, Freiflächen und Kunstwerk/en
– Angemessenheit der eingesetzten Mittel
3. Landschaftsarchitektonisches Konzept und Erschließung
– Qualität der freiraumplanerischen Struktur und räumlichen Durchbildung
– Qualität der Erschließung und Schaffung einer angemessenen Eingangssituation mit positiver Adressbildung
– Materialität und Detailausbildung
4. Architektonisches Konzept
– Qualität von Ausdruck und Gestalt sowie räumlicher Durchbildung
– Umgang mit dem Bestand
– Bezüge Innen und Außen
– Materialität und Detailausbildung
5. Künstlerisches Konzept
– Qualität des künstlerischen Konzepts
– Materialität und Detailausbildung
6. Funktionalität, baurechtliche Anforderungen und Erfüllung des Raumprogramms
– Erfüllung der funktionalen Anforderungen
– Erfüllung der Anforderungen an eine barrierefreie Planung
– Einhaltung Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalrecht
7. Nachhaltigkeit
– Berücksichtigung der in Kap. 3.6 genannten entwurfsrelevanten Nachhaltigkeitskriterien
8. Wirtschaftlichkeit
– Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze
Section V: Results of contest
Section VI: Complementary information
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623
Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der
o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.