Diagnostic agents (Германия - Тендер #50429274) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Jena Номер конкурса: 50429274 Дата публикации: 19-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Jena: Diagnostic agents
2024/S 014-036703
Voluntary ex ante transparency notice
Supplies
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Labordiagnostika der Firma ABCAM
Die Firma Abcam ist Anbieter einer Vielzahl von Antikörpern, Proteine und Diagnostika, die in dieser Form nur hier erhältlich sind.
Die Firma Abcam ist Anbieter einer Vielzahl von Antikörpern, Proteine und Diagnostika, die in dieser Form nur hier erhältlich sind.
jährlich verlängerbare Rahmenvereinbarung
Section IV: Procedure
Die Firma Abcam ist Anbieter einer Vielzahl von Antikörpern, Proteine und Diagnostika, die in dieser Form nur hier erhältlich sind. Ein Austausch der Produkte ist aufgrund von QM-gelenkten Analysevorschriften oder der Notwendigkeit, reproduzierbare Daten zu generieren, nicht möglich. Nur so kann die Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen über einen län-geren Zeitraum oder mit Kooperationspartnern gewährleistet werden.
Section V: Award of contract/concession
Labordiagnostika der Firma ABCAM
Section VI: Complementary information
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.