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Repair and maintenance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #50429202)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesdruckerei GmbH
Номер конкурса: 50429202
Дата публикации: 19-01-2024
Источник тендера:


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Регистрация
20240115OtherContract award noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableThe most economic tenderOther01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesdruckerei GmbH
      Kommandantenstraße 18
      Berlin
      10969
      Germany
      E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: GmbH
    3. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV und VDE 0105-100

      2. CPV-Code Hauptteil:
        50000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 2 Jahre für die Durchführung von Prüfungen und ggf. Reparatur von ortsfesten elektrotechnischen Schaltanlagen nach DGUV 4. Der Rahmenvertrag kann optional um zwei weitere Jahre verlängert werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 %
        Preis - Gewichtung: 50 %
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 165-521278
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Telefon: +49 22894990
        Fax: +49 2289499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

        Dort heißt es:

        „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind“.

        Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2024-01-15

  • Источник закупки

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