Engineering services (Германия - Тендер #50308413) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Mözen, über das Amt Leezen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Номер конкурса: 50308413 Дата публикации: 16-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, TGA (HLS und Elektro) sowie Bauphysik für die Gemeinde Mözen
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern; Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) sowie Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Veranstaltungsraum in der Gemeinde Mözen
Los Nr. 1 Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in An-lehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6,
Los Nr. 2 Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8
Los Nr. 3 Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8
Los Nr. 4 Beratungsleistungen im Leistungsbild Bauphysik / Wärmeschutz und Energiebilanzierung in Anlehnung an Anlage 1 HOAI 2021, Leistungsphase 1 -4
Grundfläche des Neubaus ca. 300 m² - 350 m², Planungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Tragwerksplanung
Lot No: 1Mözen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6,
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Versammlungsraum, ca. 300-350 m² Fläche
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar
ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
TGA Elektro
Lot No: 2Mözen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage
15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Versammlungsraum, ca. 300-350 m² Fläche
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar
ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
TGA HLS
Lot No: 3Mözen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage
15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 8
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Versammlungsraum, ca. 300-350 m² Fläche
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar
ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
Bauphysik / Wärmeschutz-Energiebilanzierung
Lot No: 4Mözen
Beratungsleistungen im Leistungsbild Bauphysik / Wärmeschutz-Energiebilanzierung in Anlehnung an Anlage 1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4,
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Versammlungsraum, ca. 300-350 m² Fläche
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar
ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400, Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Entsprechende Landesgesetze berechtigen zur Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ ,
- EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013,
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017,
- bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
Contract performance conditions:- 02 Erklärung Wirtschaftsteilnehmer,
- 02.1 Erklärung Landesrecht Schleswig-Holstein
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung Personaleinsatz,
- 07 Erklärung örtliche Präsenz LPH 8 (außer Lose 1 und 4),
- 08 Erklärung Berufserfahrung,
Die Öffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar
ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben
zeitlichen Einordnung.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).