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Construction project management services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #50189236)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtwerke Hürth AöR
Номер конкурса: 50189236
Дата публикации: 12-01-2024
Источник тендера:


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Регистрация
2024010920240216 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtwerke Hürth AöR
      Friedrich-Ebert-Straße 40
      Hürth
      50354
      Germany
      Telefon: +49 2233-53-491
      E-Mail: vergabe@Stadtwerke-Huerth.de
      Fax: +49 2233-53-627
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/login.do?service=https%3A%2F%2Fwww.vmp-rheinland.de%2FVMPSatellite%2Fsecured%2Fcompany%2Fwelcome.do%3Bjsessionid%3DaDNw2CSd_wm1QSvRAgTG6UnV7bU5Nr5IFPDyuxGi.default
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMY1FLZ0ECT
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Straßenbauvorhaben
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Projektsteuerungsleistungen für den Umbau Teilbereich Luxemburger Straße in Hürth

        Referenznummer der Bekanntmachung: SWH-2023-12-038
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71541000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadtwerke Hürth AöR wird in einem innerstädtischen Bereich die Luxemburger Straße zu einer Stadtstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umbauen. Der umzubauende Teil war ehemals Bundesstraße B265. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsmaßnahmen und Koordinierungsaufgaben, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens nötig sind. Der Auftrag erstreckt sich auf die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Projektstufen und Leistungen (Grund- und besondere Leistungen) gemäß § 2 AHO mit stufenübergreifendem Leistungsbild. Die Einzelheiten sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist bei eingeschränktem laufenden (Verkehrs-) Betrieb umzusetzen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Hürth

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Rahmen eines Umbaus eines Teilbereiches der Luxemburger Straße in Hürth durch die Stadtwerke wird der gesamte Straßenkörper zu einer neuen Stadtstraße umgebaut. Der Umbau beinhaltet sowohl den Umbau der Oberflächen mit Neugestaltung wie auch den gesamten Leitungsbestand unterirdisch. Weiter sind an der bereits vorliegenden Planung nicht beteiligte Dritter einzubinden. Einige Maßnahmen werden vom Land NRW gefördert. Die Förderbedingungen sind einzuhalten. Schließlich unterliegt das Projekt einem strengen Zeitplan, der einzuhalten ist. Die geförderten Flächen/Abschnitte haben höchste Priorität. Neben dem Auftraggeber sind die Stadt Hürth und die beteiligten Planer einzubinden.

        Der Auftragnehmer wird mit der gesamten Projektsteuerung beauftragt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-06-01
        Ende: 2029-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Eine Verlängerung kommt bei Bauzeitverlängerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, als Option in Betracht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 1
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Alle qualifizierten Teilnehmer (vgl. III.) werden zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.

        Nach Eingang der ersten Angebote wird Stadtwerke Hürth den Teilnehmerkreis für das

        Verhandlungsverfahren auf maximal 5 begrenzen. Es bleibt vorbehalten, die Teilnehmerzahl für das

        Verhandlungsverfahren auf 3 zu begrenzen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Verlängerungsoption für die Stadtwerke bei fehlendem Baufortschritt.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Stadtwerke Hürth AöR führt einen europaweiten Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es handelt sich um Projektsteuerungsaufgaben nach den Vorgaben für Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9, 5. Aufl. 2020 unter Einbezug der dortigen Ausführungen zu § 2 AHO und Anhang B. Der Wettbewerb wird nach der RL 2014/24/EU und den nationalen Gesetzen durchgeführt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit

        gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt „Europäische

        Eigenerklärung der Eignung (EEE)“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein

        Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte

        (fakultatives Ausschlusskriterium);

        2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

        Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates (aufgelistet

        im Anhang XI der RL 2014/24/EU) verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen

        ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).

        3) bestimmte Berechtigung erforderlich

        Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im

        Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).

        Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder

        vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge

        aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.

        Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

        Bei Einsatz von Drittunternehmer oder in Argen hat jeder Drittunternehmer bzw. jedes Arge-Mitglied die

        vorstehenden Nachweise vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Jahresumsatz

        Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden.

        Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich

        vergleichbar sind, anzugeben.

        Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten.

        2) Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/Pflichtversicherungen

        Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis

        zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:

        Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für

        Personenschäden: 5 000 000 EUR, für Sachschäden: 5 000 000 EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zuerbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der

        Deckungssumme beträgt.

        Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen

        Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich

        sind.

        Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass

        zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.

        3) Ein Einsatz von Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmern) oder in Argen hat jeder Drittunternehmer bzw. jedes Arge-Mitglied die

        vorstehenden Nachweise vorzulegen.

        Zu 1.bis 3.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 3 Projekte dieser Größenordnung als Projektsteuerer durchgeführt (Nachweis erforderlich). Alternativ kann

        der Wirtschaftsteilnehmer die Projektsteuerung vergleichbarer

        Größenordnung oder vergleichbare Referenzen vorlegen. Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste

        der vom Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar

        sind,vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die

        Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern;

        sind,vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die

        Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern;

        2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde

        verfügen (Nachweise, ua. auch über Erfahrungen in Planungsverfahren);

        3) Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben;

        4) Angabe der ständigen Erreichbarkeit.

        Zu 1. bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Kontaktstellen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

        Bei Einsatz von Drittunternehmer oder in Argen hat jeder Drittunternehmer bzw. jedes Arge-Mitglied die

        vorstehenden Nachweise vorzulegen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Aufgrund der EU-weiten Rußlandsanktionen kann ein Auftragnehmer keinen Auftrag erhalten, wenn er dem Vertragserfüllungsverbot nach den Sanktionen unterfällt. Hierzu verweist Stadtwerke Hürth AöR auf das BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Az. 20601/000#1, abrufbar auf der Website des BMWK und die dortige Anlage einer Muster-Eigenerklärung.

        Die Eigenerklärung aus der Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium!

        Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder bei Arbeitsgemeinschaften ist für jeden Unterauftragnehmer oder jedes Arge-mitglied die vorstehende Eigenerklärung auszufüllen und einzureichen. Auch in diesem Fall handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2024-02-16
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2024-02-27
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-06-06
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Stadtwerke Hürth AöR führt einen europaweiten Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es handelt sich um Projektsteuerungsaufgaben nach den Vorgaben für Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9, 5. Aufl. 2020 unter Einbezug der dortigen Ausführungen zu § 2 AHO und Anhang B. Der Wettbewerb wird nach der RL 2014/24/EU und den nationalen Gesetzen durchgeführt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2 - 10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.

        Es sind anzuwenden:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

        weiter:

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.

        Es sind anzuwenden:

        Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        § 135 Unwirksamkeit

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1. gegen § 134 verstoßen hat oder

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

        und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

        1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

        2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

        weiter:

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2024-01-09

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