Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #50188427) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Niemegk über das Amt Niemegk, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Номер конкурса: 50188427 Дата публикации: 12-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen - Instandsetzung der Paul-Temming-Badeanstalt in der Stadt Niemegk
Generalplanung: (Objekt-, Freianlagen- und Tragwerksplanung, TGA, Schall- und Immissionsschutz) für die Instandsetzung der Paul-Temming-Badeanstalt
Grund- und Besondere Leistungen, Leistungsphasen (LPH) 1-9,der HOAI 2021 entsprechend,
stufenweise Beauftragung: 1. Stufe LPH 1-2, 2. Stufe LPH 3-9
Niemegk
Generalplanung: (Objekt-, Freianlagen- und Tragwerksplanung, TGA, Schall- und Immissionsschutz) für die Instandsetzung der Paul-Temming-Badeanstalt
Grund- und Besondere Leistungen, Leistungsphasen (LPH) 1-9,der HOAI 2021 entsprechend,
stufenweise Beauftragung: 1. Stufe LPH 1-2, 2. Stufe LPH 3-9
- Instandsetzungsmaßnahmen sollen über einen gesicherten Nutzungszeitraum von mindestens 25 - 30 Jahren wirken,
- dauerhafte und wartungsarme Konstruktion des Beckens
- energiesparende und nachhaltige Anlagentechnik zur Beheizung des Schwimmbadwassers in der Übergangszeit
- große Nutzungsvielfalt
- ausschließlich Einsatz von Anlagentechnik mit Nutzung erneuerbarer Energien
- Akquise von Fördermitteln zur Finanzierung der Maßnahme (Förderregion des LEADER-programms)
- Als besondere Leistungen sind zwei Sanierungsvorschläge zu erarbeiten, die Qualitäts- und Kostenstrukturen betrachten. Hierauf aufbauend wird die Beauftragung der Planungsleistungen der 2. Stufe erfolgen.
Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die Referenzobjekte aus dem Bearbeitungszeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2023 anhand folgender Kriterien geson-dert bewertet.
Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden Leistungen an-erkannt, die zumindest die LPH 1-8 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeit-raums vollständig abgeschlossen wurden.
Referenzobjekte, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei die-ser Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzobjekte umfassen die entsprechenden Leistungsbilder des Gesamtauftra-ges, für welchen der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass die als Referenz dargestellten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Ob-jekt vergleichbar sind. (Neubau und/oder Sanierung von Freibädern und/oder Schwimm-hallen für die öffentliche Benutzung.) Nachweis der Koordinierung aller Objekt- und Fachplanungen in der Funktion als Generalplaner (GU).
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit noch nicht mitberücksichtigt. Die Angabe dient lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400,500) Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Entsprechende Landesgesetze berechtigen zur Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ ,
- EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013,
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017,
- bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:- 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
- 02.1 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Brandenburg
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung zum Personaleinsatz,
- 07 Erklärung zur örtlichen Präsenz,
- 08 Erklärung zur Berufserfahrung
- 12 Darstellung der Referenzen im Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit noch nicht mitberücksichtigt. Die Angabe dient lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).