Scaffolding work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #50187833) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Freiburg im Breisgau Номер конкурса: 50187833 Дата публикации: 12-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Freiburg im Breisgau: Gerüstarbeiten
2024/S 009-019254
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.
Freiburg i. Br.
Gerüstarbeiten, Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg. 2 718 m2 FassadengerüstemitÜberbrückungen, Belagverbreiterungen, Durchgangsrahmen, etc; 4 St. Gerüsttreppen, 2 St.Treppentürme;201 m Dachfanggerüst; 1 742 m2 Staubschutznetze; Aufbau (in 2 Abschnitten nachBaufortschritt),Gebrauchsüberlassung und Abbau, 282 m2 Gerüstaufstockung für Wetterschutzdach; 326 m2Wetterschutzdachmit 345 m2 seitlichem Wetterschutz; Aufbau, Gebrauchsüberlassung und Abbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.
Nachtragsvereinbarung Nr. 14
Fluchttreppe BT V und BT VI
Ein Arbeitnehmerwechsel ist nicht möglich.