Environmental issues consultancy services (Германия - Тендер #50187132) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 50187132 Дата публикации: 12-01-2024 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beauftragung eines Dienstleisters für die Beantwortung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Beauftragung von 3 (drei) Dienstleistern für die Bearbeitung umweltrechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die jeweiligen Dezernate des APV haben die folgenden Zuständigkeiten:
Dezernat 1 -
Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle
Dezernat 2
Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen
Dezernat 3
Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen
Es wird für jedes vorgenannte Dezernat jeweils ein eigener Rahmenvertragspartner benötigt.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 1
Internes Verfahrensmanagement, Recht, UVP-Angelegenheiten und Vollzugskontrolle.
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 2
Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3
Kiel.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
...
Dezernat 3
Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen
...
Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
...
Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
...
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
...
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 1
Contract No: 2Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 2
Dienstleister für die Bearbeitung UVPG für Dezernat 3
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412