Engineering services (Германия - Тендер #49488835) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Univ.- und Hansestadt Greifswald Номер конкурса: 49488835 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen Öffnung Graben 25 und Anbindung Graben 25/1 in Greifswald
Reference number: 2023-008Planungsleistungen Öffnung Graben 25 und Anbindung Graben 25/1 in Greifswald
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2
Greifswald
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 2.200.000 EUR (1250m offenes Gewässer, 3 Straßenbrücken, Leitungsumlegungen) sowie Besondere Leistungen
Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4
Greifswald
Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 700.000 EUR (200m Gewässer, 1 Straßenbrücke, Leitungsumlegungen)
Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4
Greifswald
Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 240.000 € (300m offenes Gewässer, Überleit-/Drosselbauwerk, landwirtschaftlicher Durchlass, Leitungssicherung/-anpassungen)
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2
Contract No: 2Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4
Contract No: 3Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB).
Siehe VI.4.1)