Engineering services (Германия - Тендер #49488295) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 49488295 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Engineering services
2023/S 247-779496
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldsbrück und Bremen Rbf - Burg
BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldbrück und Bremen Rbf-Burg
Bremen, Kreisfreie Stadt
BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldbrück und Bremen Rbf-Burg
Section V: Award of contract/concession
BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldbrück und Bremen Rbf-Burg
Section VI: Complementary information
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Bremen, Kreisfreie Stadt
BIM Planungsleistungen Langwedel - Sebaldbrück und Bremen Rbf-Burg
MKA 0033 - Teilprojekt 3 - VST Föhrenstr. (unten) - Machbarkeitsuntersuchung über die barrierefreie Ausgestaltung der VST Bremen-Sebaldsbrück
Das Land Bremen beabsichtigt als Ersatz für die bestehende Verkehrsstation Bremen-Sebaldsbrück die Planung und den Bau
einer Verkehrsstation in neuer Lage (Föhresntr.(unten)), welche über die DB Netz AG mit der Plnanung der Lph 1/2 beauftragt
wurde (NT 25). Die vorliegende Änderung umfasst die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung hinsichtlich der Ausbaubarkeit
sowie einer barrierefreien Ausgestaltung der bestehenden Verkehrsstation (Bremen-Sebaldsbrück) als Alternative Planung.
Aufgrund der hohen Komplexität und möglicherweise hohen Realisierungskosten der unter 2.1 beschriebenen Maßnahme zuNT 25, hat sich im Verlauf der Konzeptionierung von Varianten im Rahmen der Vorplanung der neuen Verkehrsstation ergeben,dass die bestehende Verkehrsstation (Bremen-Sebaldsbrück) möglicherweise barrierefrei ausgebaut und erhalten werden kann.Dies soll in der bestehenden MU zweistufig als Alternative zu NT 25 untersucht werden. Der bisherige AN ist mit der Planung undKomplexität der VST Föhrenstr.(unten) vertraut. Für den AN handelt es sich bei der zusätzlichen Leistung um eineKleinstmaßanhme gegenüber der im Wettbewerb vergebenen Leistung. Zudem ist keine klare Abgrenzung bzw. planerischeSchnittstelle definierbar. Die Erstellung eines gesamthaften BIM-Modells wäre nur mit einem großen planerischen undtechnischen Mehraufwand umsetzbar. Eine Mangelanspruchzuordnung wäre ebenfalls erschwert wodurch zusätzlichSchnittstellen, Kosten und Einarbeitungszeit generiert würde