Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49488001) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 49488001 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-München: Metallbauarbeiten
2023/S 247-777478
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IMM Mainz - Erweiterungsbau mit Laborräumen und Technikum - V_173_755990_06_Metallbauarbeiten
V_173_755990_06_Metallbauarbeiten
Carl-Zeiss-Straße 18-20, 55129 Mainz
Absturzsicherung Füllstabgeländer
Absturzsicherung Knieleistengeländer
Absturzsicherung Geländer aus Stahl / Stahlblech / Alu-Blech
Handlauf Eiche
Ganzglasgeländer
Laufsteg Gitterrost
Schachtabdeckungen Gitterrost mit Notaustieg inkl. Öffnungshilfe
Gitterrostebene Technikschacht
Einhausung Stahlkonstruktion / Gitterrostverkleidung
Stahlprofile als Unterkonstruktion für ELT-Trasse
Kantenschutz Edelstahl
Steigleiter
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IMM Mainz - Erweiterungsbau mit Laborräumen und Technikum - V_173_755990_06_Metallbauarbeiten - NV05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Carl-Zeiss-Straße 18-20, 55129 Mainz
Absturzsicherung Füllstabgeländer.
Absturzsicherung Knieleistengeländer.
Absturzsicherung Geländer aus Stahl/Stahlblech/Alu-Blech.
Handlauf Eiche.
Ganzglasgeländer.
Laufsteg Gitterrost.
Schachtabdeckungen Gitterrost mit Notaustieg inkl. Öffnungshilfe.
Gitterrostebene Technikschacht.
Einhausung Stahlkonstruktion/Gitterrostverkleidung.
Stahlprofile als Unterkonstruktion für ELT-Trasse.
Kantenschutz Edelstahl.
Steigleiter.
Aufzugsportale
Aufzugsportale