Construction work (Германия - Тендер #49486004) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Номер конкурса: 49486004 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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2231193, Sanierung Historischer Gewächshäuser: Tischler-, Glaser-, Stahlbauarbeiten
Tischler-, Glaser- und Stahlbauarbeiten zum
Wiederaufbau eines historischen Erdgewächshauses,
zur restauratorischen Sanierung von 2 historischen Gewächshäusern (Stahlsprossen und Holzsprossen),
sowie weitere Stahlsanierungsarbeiten: Sanierung Stahlträger,
restauratorische Aufarbeitung 2 Stück Stahltüren und 9 Stück Stahlfenster.
Tischler-, Glaser- und Stahlbauarbeiten zum
Wiederaufbau eines historischen Erdgewächshauses,
zur restauratorischen Sanierung von 2 historischen Gewächshäusern (Stahlsprossen und Holzsprossen),
sowie weitere Stahlsanierungsarbeiten: Sanierung Stahlträger,
restauratorische Aufarbeitung 2 Stück Stahltüren und 9 Stück Stahlfenster.
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg