Electrical fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49485437) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 49485437 Дата публикации: 22-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-München: Elektroinstallationsarbeiten
2023/S 247-779664
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IWKS-HU Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_66_Elektroinstallation
V_170_750034_66_Elektroinstallation
Clara-Immerwahr-Strasse 4, 63452 Hanau
Elektroinstallation
1 Mittelspannungsanlage mit 2 Trafos a 1.000kVA
1 Niederspannungshauptverteilung
ca. 23 Unterverteilungen
ca. 1km Kabeltragsysteme
ca. 46km Kabel und Leitungen
ca. 1200 Stück Installationsgeräte
ca. 800 Stück Leuchten und Notleuchten
1 Brandmeldezentrale
ca. 450 automatische und nichtautomatische Brandmelder
1 Videoüberwachungsanlage mit ca. 12 Kameras
ca. 540 EDV-Anschlussdosen
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IWKS-HU Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_66_Elektroinstallation - NV06
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Clara-Immerwahr-Straße 4, 63452 Hanau
Elektroinstallation
1 Mittelspannungsanlage mit 2 Trafos a 1 000 kVA;
1 Niederspannungshauptverteilung;
ca. 23 Unterverteilungen;
ca. 1 km Kabeltragsysteme;
ca. 46 km Kabel und Leitungen;
ca. 1 200 Stück Installationsgeräte;
ca. 800 Stück Leuchten und Notleuchten;
1 Brandmeldezentrale;
ca. 450 automatische und nichtautomatische Brandmelder;
1 Videoüberwachungsanlage mit ca. 12 Kameras;
ca. 540 EDV-Anschlussdosen.
Im Zuge der Fortschreibung der Montageplanung wurde entschieden die Alarmierungssirenen in den EX-Räumen zu installieren statt davor. Aufgrund des weitläufigen Kabelnetzes und des Bauablaufes werden zusätzliche Rangierverteiler notwendig.
Im Zuge der Fortschreibung der Montageplanung wurde entschieden die Alarmierungssirenen in den EX-Räumen zu installieren statt davor. Aufgrund des weitläufigen Kabelnetzes und des Bauablaufes werden zusätzliche Rangierverteiler notwendig.