Metalworking (Германия - Тендер #49236048) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 49236048 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Metalworking
2023/S 242-758677
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer-IAF Freiburg - Neubau MOCVD-Halle und Labor - V_005_754951_12_Schlosserarbeiten
Tullastr. 72, 79108 Freiburg
Neubau eines Laborgebäudes mit Laserlaboren (LAB) und einer Maschinenhalle für Epitaxieanlagen (MOCVD-Halle) für das Fraunhofer Institut für Angewandte Festkörperphysik in Freiburg.
Gemeinsame Baustelleneinrichtung für beide Baufelder bauseits gestellt.
Herstellung Gewerk-bezogene Baustelleneinrichtung (Lager- und Personalräume).
MOCVD-Halle
Aluminium-Paneel-Decke ca. 25 m², Geländer mit 2 Knieleisten und 1 oberen Sammler aus Flachstahl ca. 25 m, Handläufe aus Edelstahl ca. 90 m, Absturzsicherung aus Edelstahl ca. 15 m, Steigleiter mit Rückenschutz, Stahltreppe mit Gitterroststufen ca. 1,5 m², Gitterroste in Schächten ca. 5 m².
Laborgebäude (LAB)
Aluminium-Paneel-Decke ca. 20 m², Handläufe aus Edelstahl ca. 80 m, Steigleiter mit Rückenschutz, Stahltreppe mit Gitterroststufen ca. 8 m², Gitterroste in Schächten ca. 50 m², Rammschutzgeländer für Kalteleitungen ca. 4 m.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Brandschutz-Abdeckbleche VA, Edelstahlwinkel
14 Stck. Edelstahlabschlüsse inkl. Brandschutzwolle., 6 Stck. Edelstahlwinkel als Abschluss Deckenschott
Forderung durch den Bauschutzsachverständigen, Entfall beim Gewerk Estricharbeiten