Electrical wiring and fitting work (Германия - Тендер #49235673) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 49235673 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Electrical wiring and fitting work
2023/S 242-759593
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer IMM Mainz - Erweiterungsbau mit Laborräumen und Technikum - V_173_755990_52_Stark- und Schwachstromanlagen
Carl-Zeiss-Straße 18-20, 55129 Mainz
ca. 100 m Weitsprannkabelleiter
ca. 3.700 m Energiekabel 300 mm²
ca. 400 m LWL-Aussenkabel
ca. 10 Stck. Kompaktes Notlicht-Versorgungsgerät
ca. 110 Stck. Notleuchten-Sicherheitsleuchte
ca. 1 Stck. USV-Anlage 50 KW
ca. 10 Stck. Energieverteilerfeld
ca. 12 Stck. Installatiosnverteiler
ca. 800 m Kabelrinne
ca. 4.000 m Elektroinstallationsrohr
ca. 22.000 m Kabel und Leitungen
ca. 1.050 Stck. Installationsgeräte
ca. 700 Stck. Beleuchtungskörper
ca. 7 Stck. Datenverteilerschrank
ca. 280 Stck. Modulare Einbaudose
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Fraunhofer IMM Mainz - Erweiterungsbau mit Laborräumen und Technikum - V_173_755990_52_Stark- und Schwachstromanlagen
Section VI: Complementary information
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Mainz
Stark- und Schwachtsrom
Sonnenschutzanlage
Änderung im Zuge des baufortschritts und fortgeführter Planung - Leistung ist untrennbar mit dem HA verbunden