Electrical installation work of electrical distribution apparatus (Германия - Тендер #49235481) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 49235481 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Electrical installation work of electrical distribution apparatus
2023/S 242-761261
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer CML Hamburg – Neubau – Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen – V_157_750263_51_Starkstromanlagen und innerer PA
Kanalplatz/Blohmstraße
21079 Hamburg
Niederspannungsinstallationsanlagen, 1O x Unterverteilung/ Etagenverteilung, Stromschien/ Schienenverteiler, Elektroinstallation in Hallen, Büros und Technikräumen, Beleuchtungsanlage, ca. 700 Stück lnnen-Aussenbeleuchtung, Verlegesysteme Brandschutz, 1x KFZ Ladesäule, Sonnenschutz, ca. 140 Stück Sicherheitsbeleuchtung mit Eigenstromversorgungsanlage, Blitzschutzanlagen, Erdungsanlagen.
EFRE
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: .
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Kanalplatz/Blohmstraße
21079 Hamburg
Abgleich Massenmehrungen
Für die Herstellung der Gesamtleistung sind die Massenmehrungen erforderlich
Für die Herstellung der Gesamtleistung sind die Massenmehrungen erforderlich