Plumbing and drain-laying work (Германия - Тендер #49234468) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Номер конкурса: 49234468 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Plumbing and drain-laying work
2023/S 242-760116
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer IME, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_50_Sanitärtechnik
Gießen
10 Stck verlängerte Abgangsbogen f. Waschtische
Temperatur-messstücke für hygienespülung
1 St DN 25, 1 St DN 32, 1 St DN 40
21 St Probeentnahmeventile
Salztabletten für Wasserenthärtung VE-Anlage
EFRE
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Gießen
Sanitärtechnik
Trinkwasserhausabschluß
Änderungen aufgrund fortgeschriebener Planung - Leistung untrennbar mit dem HA verbunden.