Construction work (Германия - Тендер #49234015) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Номер конкурса: 49234015 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Magdeburg: Construction work
2023/S 242-759245
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau/Wasserbau
Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau/Wasserbau
Landkreis Stendal, Neuwerben
-Technische Bearbeitung, Vermessung,
- Baustelleneinrichtung,
- Herstellen der Fahrrinne (ca. 6 000 m3), Liegeplätze, Kolkverfüllung (ca. 1 500 m3),
- Rückverankerung der Sohle (ca. 150 Stk.),
- Unterfangung der Pfeiler (ca. 400 m HDI-Säulen),
- Herstellen der Baugrube (ca. 2 700 m2 Spundwand),
- UW-Betonsohle (ca. 1 200 m3),
- Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung,
- Ertüchtigung/Verstärkung der Sohle (ca. 1 400 m3),
- Umbau der Wehrpfeiler (ca. 450 m3),
- Fassadeninstandsetzung (ca. 1 280 m2),
- Umbau der Dächer (4 Stk.),
- Nachbettsicherung (ca. 1 800 m2)
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau / Wasserbau
Section VI: Complementary information
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Landkreis Stendal, Neuwerben
- Technische Bearbeitung, Vermessung,
- Baustelleneinrichtung,
- Herstellen der Fahrrinne (ca. 6 000 m3), Liegeplätze, Kolkverfüllung (ca. 1 500 m3),
- Rückverankerung der Sohle (ca. 150 Stk.),
- Unterfangung der Pfeiler (ca. 400 m HDI-Säulen),
- Herstellen der Baugrube (ca. 2 700 m2 Spundwand),
- UW-Betonsohle (ca. 1 200 m3),
- Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung,
- Ertüchtigung/Verstärkung der Sohle (ca. 1 400 m3),
- Umbau der Wehrpfeiler (ca. 450 m3),
- Fassadeninstandsetzung (ca. 1 280 m2),
- Umbau der Dächer (4 Stk.),
- Nachbettsicherung (ca. 1 800 m2)
Nachtrag:
Da die Uferwände zw. Wehr und Baugrubenwand vollständig abgebrochen werden müssen, sind in den havelseitigen Uferbereichen, hinter den vorhandenen Ufermauern, rückverankerte Bohrpfahlwände herzustellen. Die Bohrpfahlwände sind Teil der Baugrubenumschließung und sind auf den bauzeitlichen Bemessungswasserstand der Havel zu erhöhen. Die Bohrpfahlwände haben eine OK vom +24,0 m NHN. Die Bohrpfahlwände werden durch eine Ortbetonwand auf +25,20 m NHN (= OK Havelseitige Baugrubenspundwand) erhöht. Die Erhöhung erfolgt mittels eines Wandaufsatzes, welcher an die Widerlager sowie die havels. Baugrubenspundwand wasserdicht angeschlossen wird. Der Anschluss an die Widerlager sowie die havelseitige Baugrubenspundwand soll durch HDI-Plomben gewährleistet werden. Um den Rückfluss während der Säulenherstellung aufzufangen, werden Absetzbecken benötigt. Der Rückfluss muss in den Absetzbecken regelmäßig ausgehoben und seitlich gelagert werden.
Rückverankerung und DSV = NTA 15.7
Wandaufsatz = NTA 15.9
Absetzbecken = NTA 38
Nachtrag:
Für die Dichte Baugrube müssen die Schottwände elbseitig (Querwände zwischen Randpfeiler und elbseitiger Baugrubenspundwand) erhöht und rückverankert werden. Die bestehende Uferwand bleibt in diesem Bereich erhalten. Der Zwischenraum zw. Schottwand und Uferwand wird mit einer Betonplompe versehen. Die Anschlüsse sollen durch eine HDI-Plombe mit zusätzlicher Vernadelung gewährleistet werden.
Nachtrag:
Die bereits hergestellten Rückverankerung für die dichte Baugrubensohle sind nicht mehr ausreichend Tragfähig und es mussten weitere zusätzliche Gewi-Pfähle vom Wasser aus hergestellt werden.
Um die vorhandene Stahlbetonsohle nachweisen zu können, sind ergänzend zu den Gewi-Pfählen in den Wehrfeldern Anker im Bereich der Pfeilerfundamente herzustellen. (Schwachpunkt in der Nachweisführung der Bestandssohle ist die vorhandene Bewehrung im Anschnitt der Pfeilerfundamente)
Für die Instandsetzung des Wehrbauwerks ist gemäß Vertrag eine offene Baugrube herzustellen.Es wurde eine Änderung des Baugrubenkonzeptes i.V.m. zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber veranlasst. Daraus resultieren die ausgewiesenen zusätzlichen und geänderten Leistungen.